In den SÄZ-Ausgaben vom 25. Mai und 8. Juni 2022 durften wir die Gewinner des Qualitätspreises
Innovation Qualité (
www.fmh.ch/themen/qualitaet-saqm/innovation-qualite.cfm) der SAQM, der Qualitätsorganisation der FMH, vorstellen. Meine herzliche Gratulation! Sie haben die Jury mit ihren Projekten überzeugt und sich gegen die anderen Projekte durchgesetzt. Letztere sind genauso wertvoll und verdienen Anerkennung, denn sie widerspiegeln die Breite und Vielfalt der Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen. Dass die Qualitätsarbeit seit Jahrzehnten gepflegt wird, beweisen diverse Initiativen, zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthesefragen, gegründet 1958, oder der Qualitätszirkel der SGAIM. Alle, die ihre Projekte zur Kandidatur für den Qualitätspreis
Innovation Qualité eingereicht haben, sind Gewinner, denn sie geben der Qualitätsarbeit, die in den Statuten der FMH verwurzelt ist, ein Gesicht. Auch die FMH-Mitglieder sind via Standesordnung gehalten, die ihnen angebotenen Möglichkeiten zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit zu nutzen. Dies ist eine seit langem gelebte Realität, ebenso wie die Tatsache, dass die Qualitätssicherung Teil der im Tarif abgebildeten Leistung ist.
Mit der Revision des KVG Art. 58 hat der Gesetzgeber im Sommer 2019 nun neue und zusätzliche Elemente im Bereich Qualität gefordert. Neue Dokumentationspflichten bereits bestehender Qualitätssicherungsarbeiten bringen zusätzlichen administrativen Aufwand für alle Leistungserbringenden mit sich. Zudem kostet der geforderte Kontroll-Mechanismus auf der Ebene der Qualitätsvertragspartner Geld. Hinzu kommen neu geforderte Qualitätsverbesserungs- und Entwicklungsmassnahmen. Das Argument, dass all diese Aktivitäten via Qualitätsverbesserung zu einer Kostenreduktion führen können, stimmt durchaus, nur fallen in unserem hyperfragmentierten System die Nutzengewinne definitionsgemäss nicht dort an, wo die Kosten zu tragen sind. Aus diesem Grund müssen die Kosten für diese neu geforderten Massnahmen eintarifiert und mittels Übergangslösungen tragbar gemacht werden. Wir riskieren sonst, dass die Gesetzgebung toter Buchstabe bleibt oder durch Verfahren blockiert wird.
Die Ärzteschaft ist bereit, sich sowohl an ihrer Basis als auch in den Gremien ihrer Organisationen mit Herzblut für die konstruktive und sinnbildende Umsetzung des neuen Gesetzesartikels einzusetzen. Dies zeigt die grosse Teilnahme an der freiwilligen Pilotierung dieser Mechanismen im Jahr 2019 (siehe SÄZ-Artikel «Gelebte Qualitätstransparenz der Ärzteschaft»,
saez.ch/article/doi/saez.2020.19457). Die darauf aufbauende Entwicklung des Qualitätskonzepts der Ärzteschaft sowie die Vertragsverhandlungen mit den Versicherer-Verbänden scheiterten schliesslich kurz vor der Ziellinie (siehe Editorial SAEZ «Spielregeln in letzter Minute geändert»,
saez.ch/article/doi/saez.2022.20740). Wir warten nun nach wie vor auf ein Zeichen des Bundesrates, wie er im Kontext der am 11. März 2022 gewählten Formulierung in seiner Qualitätsstrategie «
… Die Qualitätsentwicklung ist somit bereits Teil der durch die OKP vergüteten Leistungen. Eine zusätzliche Finanzierung von Qualitätsmassnahmen auf der Meso- und Mikroebene ist nicht vorgesehen …» mit diesen Herausforderungen umgehen will. Wenn ich an dieser Stelle wieder auf die
Innovation Qualité zurückkomme, dann deshalb, weil überall die Tatsache zu Tage tritt, dass für eine nachhaltige und breite Ausrollung die Ressourcenherausforderung im Raum steht. Diese teilt sich auf in Fachpersonen und Finanzen. Beides ist miteinander verbunden, denn der beste Motor läuft nicht ohne Treibstoff. Und irgendwann stellt sich eine Resignation oder zumindest eine Müdigkeit ein, wenn alle guten Ansätze immer wieder am gleichen Punkt auflaufen. Ich bin wild entschlossen, nicht aufzugeben, für unsere Gewinner der
Innovation Qualité, für alle Teilnehmenden, für alle Leistungserbringenden, und vor allem für unsere Patientinnen und Patienten. Ich danke Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für Ihre Unterstützung!
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