Gute Basis für eine neue Gesetzgebung

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2016/48
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2016.05211
Schweiz Ärzteztg. 2016;97(48):0

Publiziert am 30.11.2016

Gute Basis für neue Gesetzgebung

Brief zu: Duruz H. «L’homme est relation». Schweiz Ärztezeitung. 2016;97(46):1606.
Ich möchte Herrn Kollege Duruz danken für seinen wertvollen Diskussions-Beitrag. Sein Credo: Der Leidensdruck ist relativ und kein gutes Kriterium. Dem stimme ich zu.
Da der Mensch ein Beziehungswesen ist, ist die zentrale Frage, ob der betroffene Mensch am Ende seines Lebens noch in der Lage ist, eine menschliche Beziehung zu leben.
Ist er dazu nicht mehr in der Lage – und ist sein Zustand irreversibel und seine Perspektive hoffnungslos – dann sollte passive und auch aktive Sterbehilfe nach individuellem Patienten-Testament erlaubt sein. Auch wenn dieser Mensch zu diesem Zeitpunkt nicht mehr urteilsfähig ist.
Dies entspricht meiner Auffassung im ersten Beitrag zu dieser Diskussion, dass ein Mensch, der bei fortgeschrittener Demenz seinen Lebenspartner nicht mehr kennt, rechtlich legal in den Genuss passiver oder aktiver Sterbehilfe kommen darf.
Diese genannten, einfachen Richtlinien sind für Ärzte, Angehörige, Betroffene und Juristen nachvollziehbar und wären eine gute Basis für eine neue Gesetzgebung in der Schweiz.