Positionspapier der SGKJPP

Situation und Versorgung minderjähriger Flüchtlinge in der Schweiz

Organisationen der Ärzteschaft
Ausgabe
2017/14
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.05163
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(14):432

Affiliations
a Prof. Dr. med., Co-Präsident SGKJPP, Mitglied FMH; b Dr. med., Co-Präsidentin SGKJPP, Mitglied FMH

Publiziert am 05.04.2017

Die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge ist hoch. Im Jahr 2015 gingen in der Schweiz rund 40 000 Asyl­anträge ein, über 10 000 betrafen Kinder und Jugendliche. 2700 minderjährige Flüchtlinge reisten ohne Begleitung in die Schweiz ein. Auch im Jahr 2016 waren es noch 2000. Viele dieser vorwiegend männlichen Jugendlichen waren kontinuierlichen Belastungen ausgesetzt und leiden an psychischen Erkrankungen. Am häufigsten sind post-traumatische Belastungssym­ptome, Depressionen und Angststörungen. Neben traumatischen Erfahrungen im Heimatland sind dafür auch die oft schweren Belastungen auf der Flucht mitverantwortlich.
Die Schweizer Gesellschaft für Kinder und Jugend­psychiatrie und -psychotherapie (SGKJPP) hat in einem Positionspapier die zentralen Forderungen an die psych­iatrische Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen festgehalten. Mit dem Papier will die Fachgesellschaft auf die psychische Situation minderjähriger Flüchtlinge aufmerksam machen sowie Forderungen bezüglich der Behandlung formulieren. Eine frühe und angemessene psychiatrische Versorgung kann den Betroffenen helfen, mit ihren seelischen Traumata zu ­leben, und fördert eine gute Integration. Das Posi­tionspapier ist auch als Handlungsempfehlung für die Schweizer Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater zu verstehen, und es soll die Empfangs-, Verfahrens- und Migrationszentren für die Thematik sensibilisieren.

Link zum Positionspapier

www.sgkjpp.ch → Öffentlichkeit → Projekte & Themen
→ Öffentliche Stellungnahmen
Forderungen an die psychiatrische Versorgung:
– Im Zentrum steht die Gewährleistung der humanitären Grundbedürfnisse: Sicherheit, Menschenwürde, Schutz vor Diskriminierung, Recht auf Bildung.
– Kinder und Jugendliche bedürfen einer entwicklungsgerechten Umgebung und Unterbringung: keine Trennung der Familien, so viel Gewährung von familiärer Privatsphäre und Intimität wie möglich, Gewährleistung von Spielmöglichkeiten und Schulbesuch, gemeinsames Wohnen für Jugendliche, getrennt von ihnen unbekannten Erwachsenen.
– Im Rahmen der grenzsanitarischen Untersuchung müssen auch mögliche psychische Belastungszeichen (Kopf- oder Bauchschmerzen, Schlafprobleme, Appetitlosigkeit, ausgeprägte Antriebshemmung usw.) erfragt werden und bei Bedarf ist eine weiterführende Diagnostik einzuleiten.
– In den Empfangszentren und den Asylunterkünften muss das Personal neben der Aufmerksamkeit und Kenntnis für somatische Krankheitszeichen die entsprechenden Fähigkeiten auch für psychische Krankheitszeichen besitzen.
– Für die Ärztinnen und Ärzte der grenzsanitarischen Untersuchung und die Verantwortlichen in den Empfangszentren und Unterkünften muss ein einfacher Zugang zu einer psychiatrisch-psychologischen Kontaktstelle gewährleistet sein.
– Die kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken/Dienste sowie die kantonalen Fachgruppen der Kinder- und Jugendpsychiater/-innen und -psycholo­gen/-innen müssen gemeinsam ein Dispositiv für die Grundversorgung der minderjährigen Flüchtlinge entwickeln und die entsprechende Versorgung übernehmen.
– Die verantwortlichen Behörden müssen angemessene Dolmetscherdienste zur Verfügung stellen.
Korrespondenz
Prof. Dr. med. Alain Di Gallo, Co-Präsident SGKJPP,
Dr. med. Hélène Beutler, Co-Präsidentin SGKJPP,
SGKJPP/SSPPEA
Altenbergstrasse 29
Postfach 686
CH-3000 Bern 8
Tel. 031 313 88 34
Fax 031 313 88 99
sgkjpp[at]psychiatrie.ch