Warum werden nicht auch in der ambulanten Medizin Zusatzleistungen für Privatversicherte angeboten?

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2017/05
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.05343
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(05):151

Publiziert am 31.01.2017

Warum werden nicht auch in der ambulanten Medizin Zusatzleistungen für Privatversicherte angeboten?

Brief zu: Lüthi D. «Ich bin kein Präsident für schwarze Schafe». Schweiz Ärztezeitung 2017;98(1–2):42–4.
Dass seit Einführung des KVG in der ambulanten ärztlichen Versorgung ausser für Nichtpflichtleistungen keine Privathonorare mehr zugelassen sind, benachteiligt alle niedergelassenen Ärzte, die nicht als Belegärzte tätig sind. Neben den Grundversorgern und den Psychiatern, für die es die Möglichkeit einer Belegarzttätigkeit normalerweise nicht gibt, sind auch Augenärzte, Gynäkologen etc. betroffen, die in ihrem Fachgebiet nicht operativ tätig sind. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch in der ambulanten Medizin Zusatzleistungen für Privatversicherte angeboten werden können, beispielsweise Sprechstunden ausserhalb der üblichen Zeiten, also abends oder am Samstag. In einer Zeit, in der nicht nur Spezial- sondern auch Hausärzte oft am Samstagmorgen keine Termine mehr anbieten und die meisten Erwerbstätigen montags bis freitags arbeiten, ist eine Samstagsprechstunde eigentlich eine Zusatzleistung. Dies gilt auch für Termine nach dem Nachtessen. So könnten die Verdienstmöglichkeiten zumindest für einen Teil derjenigen Ärzte, die heute am wenigsten verdienen, verbessert werden, ohne die Grundversicherungsprämien zu belasten.