Nur die nachweislich beste Therapie sollte von der Grundversicherung übernommen werden

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2017/10
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.05447
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(10):311

Publiziert am 08.03.2017

Nur die nachweislich beste Therapie sollte von der Grundversicherung übernommen werden

Brief zu: Schlup J. Wenn die Tarifautonomie fällt, kommt das Globalbudget. Schweiz Ärztezeitung. 2017;98(7):205.
Ich stimme Herrn Kollege Jürg Schlup zu mit seiner Forderung, dass das Einsparpotential einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen realisiert werden muss.
Bevor jedoch die medizinische Grundversorgung mittels Globalbudget rationiert wird, wäre es für mich essentiell, dass z.B. das BAG zusammen mit der FMH für jede Diagnose die nachweislich beste Therapie definiert und dass dann nur noch diese Therapie von der Grundversicherung übernommen wird. Dafür haben wir doch die Grundversicherung.
Das wäre gleichzeitig eine jährlich wiederkehrende Evidenz-basierte Qualitätskontrolle.
Damit bliebe die bestmögliche Medizin und eine hohe Qualität erhalten und die Fortschritte der Medizin wären weiterhin bezahlbar.
Aber optionale Therapien, Zweit- und Dritttherapien müsste der Patient selber bezahlen bzw. privat versichern.