Eine gute und eine schlechte Nachricht

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2017/19
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.05513
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(19):597

Publiziert am 10.05.2017

Eine gute und eine schlechte ­Nachricht

Selten hat mich eine gute Nachricht so ge­freut wie am Samstag, dem 4. März, als der Sprecher der Morgennachrichten gleich zu Beginn Sven Streits Beobachtung zitierte, dass die Begeisterung der jungen Ärztinnen und Ärzte für die Hausarztmedizin grösser ist als angenommen. Auch unser Präsident kam zu Wort, auch er hat diese Erfahrung gemacht und ist optimistisch für den Nachwuchs. Unter einer Bedingung: Dass die Jungärzte in einer Hausarztpraxis in Teilzeitanstellung ein paar Jahre als Assistenzärztinnen oder -ärzte in den Beruf eingeführt werden.
Und nun kommt die schlechte Nachricht: Genau dagegen wehrt sich die alte Garde an der Spitze der Fachgesellschaften und des SIWF. Genau diese Weiterbildungsstelle wird von der Weiterbildungsordnung als drittklassig eingestuft, lediglich auf ein Jahr in derselben Praxis beschränkt, auch wenn insgesamt drei Jahre Praxisassistenz in Hausarztpraxen möglich sind. Die Weiterbildungsstelle Hausarztpraxis wird damit als deutlich weniger wertvoll erachtet als eine grosse Poliklinik, die notabene weder kontinuierliche noch umfassende noch patientenzentrierte Medizin vermittelt, an der aber 2½ Jahre Weiterbildungszeit (an derselben Weiterbildungsstätte) absolviert werden darf. Auch im persönlichen Gespräch mit den Entscheidungsträgern konnte ich keinerlei Verständnis finden, dass es sich dabei um einen Missstand bzw. Anachronismus handelt, der einer Anpassung an die sich verändernden Verhältnisse zwischen stationär und ambulant bedarf. So bleibt der ungute Verdacht im Raum stehen, dass die ­spitalorientierte Medizin ihr Assistentenheer nicht mit den Praxen teilen möchte.