Gesundheitsversorgung für fremdsprachige Zugewanderte: Die NEK betont, dass der Zugang zur Kommunikation eine Voraussetzung für den Zugang zu den universellen Menschenrechten jedes Einzelnen ist

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2017/12
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.05515
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(12):365

Publiziert am 22.03.2017

Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK)

Gesundheitsversorgung für fremdsprachige Zugewanderte: Die NEK betont, dass der Zugang zur Kommunikation eine Voraussetzung für den Zugang zu den universellen Menschenrechten jedes Einzelnen ist

In Anbetracht der Entwicklung unserer Gesellschaften entspricht die Schaffung von Versorgungssystemen, die den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten mit Sprachbarrieren sowie der Versorgungseinrichtungen gerecht werden, den Verpflichtungen eines Rechtsstaates, namentlich in Bezug auf die Patientenrechte.
Laut dem Bundesamt für Statistik sprechen 
9 Prozent der Schweizer Bevölkerung hauptsächlich eine Sprache, die keine Landessprache ist, und ein Drittel davon versteht keine der Landessprachen. Wie die Literatur belegt, können Sprachbarrieren bei Erkrankung einer solchen Person ein beträchtliches Hindernis für die Behandlung darstellen, und zwar sowohl aus klinischer als auch aus ethischer Sicht.
Die Mehrsprachigkeit ist ein charakteristisches Merkmal der Schweiz, und Verständnisprobleme sind häufig. Die in der Stellungnahme der NEK aufgezeigten Anforderungen gelten somit für alle Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Wohnort oder ihrem Rechtsstatus (Bürger/-in, Zugewanderte/-r, Asylant/-in, Flüchtling oder Papierlose/-r). Die Problematik verschärft sich jedoch bei Migrantinnen und Migranten, die oft benachteiligt sind. Die Benachteiligung, die ihnen droht, hängt nicht nur von der von ihnen gesprochenen Sprache und ihren Verständigungsmöglichkeiten ab, sondern ist auch auf ihren fremden kulturellen Hintergrund, die unbewussten Assoziationen, die sie hervorrufen, sowie weitere von der NEK aufgenommene Probleme zurückzuführen.
In ihrer Stellungnahme geht die NEK auf die ethischen und rechtlichen Aspekte des interkulturellen Dolmetschens ein und gibt drei Empfehlungen ab: Erstens muss ein Angebot an interkulturellen Dolmetschdiensten gewährleistet sein, denn das ist zur Wahrung der Menschenrechte im gesamten Gesundheitssystem erforderlich, wenn es Sprachbarrieren gibt. Zweitens müssen die Gesundheitsfachleute für die spezifischen Herausforderungen der Interkulturalität bei der Patientenbetreuung sensibilisiert werden. Drittens fehlen in der Schweiz systematische statistische Daten zur Gesundheit der Migrantinnen und Migranten und zur Prävalenz der Sprachbarrieren – diese Daten sind jedoch für die Entwicklung einer kohärenten und wirksamen Gesundheitspolitik unerlässlich.
Weitere Informationen:
– Dr. med. Hélène Beutler, Mitglied NEK, 
Tel. 032 755 23 11
– Prof. Dr. Samia Hurst, Mitglied NEK, 
Tel. 022 379 46 00
– PD Maya Shaha RN PhD, Mitglied NEK, 
Tel. 021 314 48 90.
Die Stellungnahme ist ab sofort zu finden unter www.nek-cne.ch → Publikationen.