Sitzung vom 16. März 2017

Nachrichten aus dem Zentralvorstand

FMH
Ausgabe
2017/2122
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.05695
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(2122):674

Affiliations
Kommunikationsspezialistin, Abteilung Kommunikation der FMH

Publiziert am 24.05.2017

Vernehmlassungsfristen – Im Jahr 2016 hat die FMH an 21 Vernehmlassungen teilgenommen und bei mehreren eine Teilnahme abgelehnt. Verschiedene angeschlossene Ärzteorganisationen melden immer öfter, dass die Menge an Vernehmlassungen und die jeweils vom Bund angeordneten Eingabefristen für ihre Milizstrukturen unzumutbar seien. Der Zentralvorstand (ZV) hat beschlossen, künftig nur noch an Vernehm­lassungen teilzunehmen, die Kernthemen der FMH betreffen.
Numerus Clausus – Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat (SWIR) hat im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) analysiert, inwieweit der Eignungstest neben der Studierfähigkeit auf glaubhafte Art und Weise und zu angemessenen Kosten auch andere Faktoren einbeziehen soll. Der Bericht liegt nun vor. Für die FMH ist zentral, dass der Numerus Clausus Aussagen über die später im Beruf wichtigen Fähigkeiten wie Sozialkompetenz und emotionale Intelligenz erlaubt. Daher muss aus Sicht des ZV der heutige Numerus Clausus in diese Richtung weiterentwickelt werden.
HTA-Programm des Bundes – Die Stärkung von «Health Technology Assessments» (HTA), die systematische und regelmässige Überprüfung des Nutzens ­medizinischer Leistungen, ist eine Priorität der gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates. Nicht wirksame und nicht effiziente Leistungen sollen reduziert werden, um die Qualität zu ­erhöhen und die Kosten zu verringern. Die FMH ist grundsätzlich mit der Stossrichtung einverstanden. Allerdings verlangt der ZV einen transparenten Prozess für einen strukturierten, verbindlichen und nachvollziehbaren Einbezug der Fachgesellschaften. Dies ist nicht möglich, wenn Fristen für Stellungnahmen vier bis fünf Wochen dauern und die Unterlagen nur teilweise in Französisch verschickt werden. Der ZV hat entsprechend beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) interveniert.
Projekt TARCO – Die Delegiertenversammlung stimmte am 26. Januar 2017 dem ausgearbeiteten Detailkonzept inkl. sämtlicher relevanter Anhänge zu und legte damit den Meilenstein zur praktischen Umsetzung des Projekts TARCO. Im Anschluss wurden die Arbeiten unverzüglich gestartet und erste Kick-off-Sitzungen mit den Fachgesellschaften wurden durchgeführt. Für die strategische Projektführung und zur Überwachung der operativen Tätigkeiten sowie der Einhaltung und Zielerreichung der gesetzten Projektmeilensteine ist das Cockpit als Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Dachverbände, zuständig.
Revision Bildungsverordnung und -plan für MPA – Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erachten eine Gesamtrevision der Bildungsverordnung (BiVo) und des Bildungsplans als notwendig. Die Inkraftsetzung der revidierten BiVo und des Bildungsplans MPA EFZ soll per 1.1.2019 erfolgen. Der ZV unterstützt die Gesamtrevision.
Totalrevision Datenschutzgesetz – Der Bundesrat sieht eine Totalrevision des Datenschutzgesetzes vor, u.a. um die Schwächen des Gesetzes aufgrund der technologischen Entwicklung zu beheben. Der ZV stimmt der Revision grundsätzlich zu, aber sieht Klärungs­bedarf hinsichtlich der Rechtslage bezüglich der Datenerhebungen des Bundes im Gesundheitswesen (MAS, MARS etc.). Zudem muss verhindert werden, dass den Ärztinnen und Ärzten durch die Revision weiterer ­administrativer Mehraufwand entsteht, der tariflich in keiner Weise entschädigt wird.
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