Geht's noch?

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2017/2122
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.05703
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(2122):687

Publiziert am 24.05.2017

Geht’s noch?

Vor mehreren Wochen hat der Sanitätsdirektor des Kantons Luzern eine Liste von chirurgischen Eingriffen präsentiert, welche zwingend ambulant durchzuführen seien.
Seither bastelt offenbar auch Herr Bundesrat Berset an einer entsprechenden Liste, die dann für die ganze Schweiz «zwingend» sein soll. Damit will die Politik direkt in die chirurgische Behandlung der Patienten eingreifen. Eine chirurgische Therapie besteht bekanntlich aus drei Teilen:
1. der Vorbereitung auf den chirurgischen Eingriff
2. dem chirurgischen Eingriff an sich
3. der Nachbehandlung.
Die Frage, ob der Eingriff ambulant durchgeführt werden kann oder stationär vorbereitet und/oder nachbehandelt werden muss, ist ein wesentlicher Teil der chirurgischen Therapie und muss vom Chirurgen beantwortet werden, der den Eingriff durchführt. Mit den oben erwähnten Listen greift die Politik direkt in die chirurgische Behandlung des Patienten ein und verletzt damit unser Recht auf freie Berufsausübung. Wir können und dürfen solche Listen nicht akzeptieren, auch wenn sie einstweilen «nur» die operativ tätigen Ärzte betreffen. Wenn wir uns nicht dagegen zur Wehr setzen, werden weitere solche Listen erscheinen, die sich dann an die Adresse aller Spezialärzte und Allgemeinpraktiker richten würden. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Liste von Krankheiten, die zwingend nicht mit Antibiotica behandelt werden dürfen?
Die FMH muss jetzt möglichst rasch bei Herrn Berset vorstellig werden und ihm klar machen, dass die Schweizerische Arzteschaft solche Listen und andere Einmischungen der ­Politik und der Krankenkassen in unsere ärztliche Tätigkeit und Freiheit entschieden zurückweist. Es eilt!