Neue Richtlinien in der Vernehmlassung

Ethische Aspekte in der Betreuung von Menschen mit Demenz: Neue Richtlinien in der Vernehmlassung

Weitere Organisationen und Institutionen
Ausgabe
2017/23
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.05715
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(23):719

Affiliations
a PD Dr. med., Klinik für Geriatrie, UniversitätsSpital Zürich (Präsident der verantwortlichen Subkommmission), Mitglied FMH
b lic. iur., MAE, stv. Generalsekretärin SAMW

Publiziert am 07.06.2017

Mit der Nationalen Demenzstrategie haben der Bund und die Kantone Ziele fest­gelegt, um die Lebensqualität von demenzkranken Menschen zu verbessern, Belastungen zu verringern und die Qualität der Versorgung zu garantieren. Die SAMW und die Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie haben die Verantwortung für das Teilprojekt «Verankerung ethischer Leitlinien» übernommen und medizin-ethische Richtlinien zur Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz ausgearbeitet. Die Richtlinien stehen vom 1. Juni bis Ende August 2017 zur Vernehmlassung.
Mit der steigenden Lebenserwartung werden Demenz­erkrankungen immer häufiger. Die damit verbundenen Fragen und Herausforderungen sind für das Schweizer Gesundheitssystem, aber auch für unsere Gesellschaft als Ganzes von hoher Bedeutung. Unter Federführung des Bundesamtes für Gesundheit haben der Bund und die Kantone deshalb die Nationale Demenzstrategie 2014–2019 entwickelt, die mehrere konkrete Teilprojekte umfasst. Die «Verankerung ethischer Leitlinien» (Projekt 5.1) liegt in der Verantwortung der SAMW und der Schweizerischen Gesellschaft für Gerontologie (SGG).
Im Februar 2015 setzte die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der SAMW eine interprofessionelle Subkommission1 zur Erarbeitung der Richtlinien ein. Diese sollen eine anwendungsbezogene Orientierungshilfe für die Betreuung und Behandlung von demenzerkrankten Menschen bieten. Die SGG wird die medizin-ethischen Richtlinien in einem nächsten Schritt für nicht­medizinische Berufe anpassen und ergänzen. Der Aufbau orientiert sich an einzelnen Problemfeldern, die sich sowohl settingübergreifend (ambulant, Spital, Pflegeheim) wie auch berufsgruppenübergreifend allen Betreuungspersonen von Menschen mit Demenz stellen können. Die Richtlinien wenden sich an Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und weitere therapeutisch tätige Fachpersonen. Deshalb werden Themen auf übergeordneter Ebene – z.B. Auf- und Ausbau von qualitativ hochstehenden und bedarfsgerechten Versorgungsangeboten entlang der Versorgungskette oder «Skill- und Grademix» der involvierten Fachpersonen – nicht in den Richtlinien behandelt. Diese Themen, die in weiteren Handlungsfeldern der Nationalen Strategie Demenz vertieft werden, sind jedoch Voraussetzung für die Umsetzbarkeit der Richtlinien.
Die Anforderungen an eine angemessene Betreuung und Behandlung demenzerkrankter Menschen sind hoch. Eine Demenzerkrankung – meist in Kombination mit chronischen somatischen und/oder psychischen Erkrankungen (Multimorbidität) – kann sich in schwer vorhersagbarer Art und Weise über Jahre hinziehen. Die Richtlinien bieten eine praktische Orientierungshilfe und gehen dabei auf stadienspezifische ethische Probleme ein. Bereits ab Diagnosestellung der Krankheit sollen diejenigen Prinzipien berücksichtigt werden, die unter anderem auch in der Palliative Care Anwendung finden: Lebensqualität vor Lebens­verlängerung, Antizipation, Gleichbehandlung aller Menschen, interprofessionelle Vernetzung und Kontinuität, offene und angemessene Kommunikation, Unterstützung bei Entscheidungsprozessen, Einbezug des persönlichen Umfelds, Multidimensionalität. Zur Frage der Beihilfe zum Suizid äussern sich die Richtlinien nur am Rande; dieses Thema soll in den SAMW-Richtlinien zur Betreuung von Patienten am Lebensende, die zurzeit in Überarbeitung sind, ausführlich behandelt werden.
Der Entwurf der Richtlinien «Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz» wurde im Mai 2017 vom Senat der SAMW diskutiert und verabschiedet.
Die öffentliche Vernehmlassung dauert vom 1. Juni bis 31. August 2017. Weitere Informationen: samw.ch/vernehmlassung-2017-06
lic. iur. Michelle Salathé
MAE
Leitung Ressort Ethik
SAMW
m.salathe[at]samw.ch