Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2017/3031
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.05871
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(3031):944

Publiziert am 26.07.2017

Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA)

Noch heute erkranken pro Jahr circa 120 Per­sonen in der Schweiz an einem asbest­bedingten bösartigen Tumor im Bauch- oder im Brustfellbereich (Mesotheliom), da sie vor langer Zeit Asbestfasern eingeatmet haben. Eine beträchtliche Anzahl von ihnen erhält keine angemessenen Sozialversicherungsleistungen.
Um diesen Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen, wurde am 28. März 2017 die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer, kurz Stiftung EFA, gegründet. Es handelt sich um eine private Initiative von Verbänden und Unternehmen. Die Finanzierung erfolgt auf freiwilliger Basis
Der Care-Service – für eine bessere Betreuung
Asbestopfer werden heute medizinisch gut versorgt. Die psychosoziale Betreuung der Betroffenen und ihrer Angehörigen ist jedoch zumeist unzureichend. Deshalb hat die Stiftung EFA in Zusammenarbeit mit LUNGE ZÜRICH einen kostenlosen Care-Service eingerichtet. Hier unterstützt geschultes Fachpersonal Betroffene und Angehörige individuell und kompetent – unter Berücksichtigung ihres sozialen und kulturellen Umfelds – bei Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten. Weitere mit Lungenligen entwickelte Projekte in der Deutsch-, der Westschweiz und dem Tessin sollen folgen. Alle Angebote werden von der Stiftung finanziert.
Finanzielle Unterstützung – für Personen, die an einem asbestbedingten Mesotheliom erkrankt sind
Personen, die ab 2006 an einem asbestbedingten bösartigen Tumor im Bauch- oder im Brustfellbereich (Mesotheliom) erkrankt sind, oder deren Familienangehörige können bei der Stiftung EFA finanzielle Unterstützung beantragen. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Personen, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit anerkannt ist. Der Umfang der Unterstützung orientiert sich an den Leistungen, die die obligatorische Unfallversicherung (UVG) an Patientinnen und Patienten mit einer anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit ausrichtet.
Für Personen, deren Mesotheliom als Berufskrankheit anerkannt ist, sind unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls Leistungen vorgesehen. So ist sichergestellt, dass Nicht-UVG-Versicherte und UVG-Ver­sicherte eine gleichwertige Unterstützung erhalten. Bis die Stiftung über hinreichende finanzielle Mittel verfügt, werden in einem ersten Schritt Personen entschädigt, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit an­erkannt ist. Anmelden können sich aber per sofort alle Personen, die an einem Mesotheliom erkrankt sind. Wer eine finanzielle Leistung beziehen will, verzichtet im Gegenzug auf weitere Ansprüche.
Vorgehen bei Anspruch auf Hilfe und Leistungen
Gesuchsformulare für eine finanzielle Unter­stützung, die Anmeldung für den Care-Service sowie alle weiteren Infor­mationen zur Stiftung, zu ihren Leistungen und Angeboten sind erhältlich über ­stiftungefa.ch oder über die Stiftung Entschä­digungsfonds für Asbestopfer (EFA), ­Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23, 041 418 89 79, info[at]stiftung-efa.ch.