Das Rad nicht neu erfinden: auf bewährten Qualitätsaktivitäten bauen

FMH
Ausgabe
2017/42
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.06130
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(42):1355

Affiliations
Dr. med., Vizepräsident der FMH, Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität

Publiziert am 18.10.2017

Vor dem Hintergrund der aktuellen Prämien- und Finan­zierungsdiskussionen unseres Gesundheitswesens wäre es wohl ein Leichtes, eine ganze Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung SÄZ dazu zu füllen. Diese Diskussionen bewegen die Politik und die Öffentlichkeit zu Recht. Oft geht dabei aber die Nutzenstiftung vergessen, welche aus den Gesundheitsaus­gaben resultiert − deshalb wird seit Anfang August in der SÄZ regelmässig dazu berichtet.
An dieser Stelle will ich nun eine weitere sehr zentrale Thematik aufnehmen, welche für die eingangs erwähnten Themen quasi einen Anker darstellen: die Qualität. Dass die hohe Qualität der erbrachten Leistungen gemäss Tarif geschuldet ist, wird von niemandem bestritten. Dies findet einerseits Ausdruck in der Standesordnung der FMH, andererseits im freiwilligen Commitment von zahlreichen Ärzteorganisationen, welche die Qualitäts-Charta der Schweizerischen Akademie für Qualität in der Medizin SAQM unterzeichnet haben. Seit der Lancierung der Charta im Oktober 2016 haben bereits 69 Ärzte­organisationen diesen Schritt getan. Sie stehen damit ohne Zwang von aussen für Transparenz und Verbindlichkeit in dieser Frage ein.
Unzählige sichtbare und weniger sichtbare Qualitätsaktivitäten wurden und werden seitens Ärzteschaft selbstverständlich und seit langem erbracht. Diese nun explizit zu machen, um auch voneinander lernen zu können, ist eine der Hauptaufgaben der SAQM. Seitens Politik, Versicherer und Verwaltung wird nun der Anspruch nach noch mehr Qualitätsaktivität in den Raum gestellt. Diese Forderung kann sinnvoll sein, wenn sie das bereits Geleistete berücksichtigt und darauf aufbaut. Zuletzt liegt die notwendige Fachkompetenz nicht in einer Bürostube, sondern in den Händen der Fachleute und konsolidiert in deren Fachverbänden. Dass auch diese gerne noch mehr tun würden, ­zeigen viele Projekte, die meistens an der mangelnden Finanzierung scheitern. Hier ist nun die Politik gefordert, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Bund hat in seiner Strategie Gesundheit2020 Ziele und Stossrichtungen formuliert, die zusammen mit den Akteuren umgesetzt werden sollen. Um gangbare Wege zu finden, die uns nicht ins bürokratieüber­ladene Abseits führen, sondern echten Mehrwert schaffen, braucht es den Dialog zwischen Patienten, Versicherern, Kantonen, Bund und Leistungser­bringern. Einer der Erfolgsfaktoren ist die Delegation von Verantwortungsträgern der Verbände in die Strukturen, was das Commitment der Organisationen aufrechterhält. Aus diesem Dialog resultieren Umsetzungsstrategien und Massnahmen, die wiederum in Form von transparenten Vergabeprozessen umgesetzt werden können. Schliesslich sind die Qualitätskriterien im Alltag in Form von Qualitätsverträgen zwischen Versicherern, Leistungserbringern und Kantonen zu regeln. Einfach umsetzbar und nachweislich wirksam sind zum Beispiel die drei Qualitätskriterien für die Zulassung:
1. Ärztliche Tätigkeit in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin von mindestens drei Jahren in einer anerkannten Weiterbildungsstätte.
2. Sprachkompetenz in einer in der Schweiz abgelegten Sprachprüfung nachweisen.
3. Fortbildungsnachweis, welcher heute bereits existiert, einfordern.
Wenn wir schliesslich wissen wollen, was wir mit all ­diesen Massnahmen bewirken, ist eine begleitende Versorgungsforschung nötig. Im aktuell laufenden Gesetzgebungsprozess zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (15.083) hat die Politik nun die Chance, die nötigen Rahmenbedingungen auszugestalten. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam im Interesse unserer Patientinnen und Patienten viel bewirken können. Die Ärzteschaft ist zur Zusammenarbeit auf Augenhöhe bereit!