Swissmedic

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2017/46
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.06172
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(46):1542

Publiziert am 15.11.2017

Swissmedic

Neue Rezeptformulare für die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln

Die Rezeptformulare für die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln wurden angepasst. Neu ist das Formular drei-
sprachig. Bisher wurden die Formulare in Deutsch, Französisch und Italienisch ge­druckt. Die Rezeptvorlage wurde aufgrund notwendiger Anpassungen auch im Erscheinungsbild, nicht jedoch inhaltlich, überarbeitet:
Neue Hauptmerkmale:
– Strichcode neben der Rezeptnummer. Damit können die Apotheken die Gültigkeit resp. Sperrung des Rezeptes einfacher überprüfen.
– Sicherheitszeichen als Kopierschutz.
– Dreisprachiges Formular im Format A5.
– Neu sind nur noch zwei betäubungsmittelhaltige Arzneimittel auf dem gleichen Formular verschreibbar.
Die Auslieferung der neuen Betäubungsmittelblöcke an die Kantone wird auf Bestellung ab 15. November 2017 erfolgen. Die dreiteiligen Rezeptgarnituren sind ab Nummer 7 000 000 fortlaufend nummeriert.
Gemäss Art. 47 Abs 5. der Betäubungsmittelkontrollverordnung SR 812.121.1 liefert Swissmedic den Kantonen die amtlichen Formular-Blöcke gegen Entgelt.
Swissmedic liefert keine Betäubungsmittelblöcke direkt an Ärztinnen oder Ärzte aus. Sie sind gebeten, diese bei ihrer kantonalen Gesundheitsbehörde zu bestellen. Rezeptsperrungen sind ebenfalls an diese Adressen zu richten.
Die Adressen der kantonalen Gesundheitsbehörden sind unter folgendem Link abrufbar: