Eiseninfusionen

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2017/47
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.06226
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(47):1576

Publiziert am 21.11.2017

Eiseninfusionen

Seit 1998 werden in der Schweiz die Eisenin­fusionen problemlos aus der Grundversicherung bezahlt. Aus nun auch eigener Erfahrung darf ich schliessen, dass dabei in 80% medizinisch deutliche Erfolge auch bis zur Symptomfreiheit zu verzeichnen sind in tausenden von Fällen. Inzwischen schiessen drei Krankenkassen quer: Atupri, Sanitas Compact und neustens Helsana, die mit 1,9 Mio. Versicherten eine besondere Verantwortung innehat. Neustens verlangt Helsana eine Kostengutsprache vor jeder Eiseninfusion, als ob der front-ferne Vertrauensarzt aus den Angaben auch nur annähernd abschätzen könnte, ob diese Patientin nun wirklich den Lebensgrundstoff Eisen braucht oder nicht. Zudem ist eine erschütternde Unkenntnis über das Eisenthema und die moderne Therapie bei ­einigen Kollegen auszumachen, wenn Patientinnen z.B. anklagen, ihr Arzt hätte Eisen als Gift oder Droge bezeichnet, vor dem man sich hüten müsse. Wir sind hier angehalten, die ärztliche Therapiefreiheit einzufordern, um den so geplagten Frauen ihren monatlichen Eisenverlust, der hoch krankheitswertige Symptome verursacht, ersetzen zu dürfen. Die WZW-Kriterien sind dabei mehr als erfüllt. Kleines Beispiel: Restless legs braucht nach ­Eisenauffüllen über 100 μg/l Ferritin kein ­Madopar mehr. Was spricht gegen diese ursächlichere, medizinisch richtigere und billigere Behandlung? Wer möchte dazu Stellung nehmen? Weder das BAG noch swissmedic ­haben zu Recht je Grenzwerte für Ferritin ­definiert, weil diese individuell sind. Da können die Frauen ja nichts dafür, sie dürfen von uns aber erwarten, dass wir darauf eingehen und helfen.
Ich möchte dem sparwut-getriebenen, willkürlichen Sturm, den die ignorante Helsana hier vom Zaume reisst, ärztliche Kompetenz und Interesse fürs Wohl der Patienten gegenüberstellen und hoffe auf ebenfalls stürmische ­Resonanz in der SÄZ. Angeblich sollen die ­Eiseninfusionen ab 1.1.2018 voll aus der Kassenpflicht fallen. Das dürfen wir uns nicht gefal­len lassen, weil vielleicht dann bald beispielsweise das Magnesium usw. dran ist. Manchmal überholt die Absurdität unseres Alltags die verrücktesten Albträume. Ich freue mich auf eine landesweit breite Diskussion zugunsten unserer besseren Volks-Hälfte, der Frauen.