Kardiale Wiederbelebung

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2017/5152
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.06297
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(5152):1737

Publiziert am 20.12.2017

Kardiale Wiederbelebung

In letzter Zeit wird vermehrt in den Medien über das Selbstbestimmungsrecht des Menschen berichtet, im TV werden Instruktionen der Wiederbelebung bei Herzstillstand gezeigt – aber ohne Hinweise, dass gewisse Menschen keine Wiederbelebung wollen.
Ein fitter über 80-Jähriger hat ein Médaillon von Exit am Hals, im Portefeuille und auf dem Smartphone notiert, dass er keine Wiederbelebung wolle. Er wird trotzdem bei Herzstillstand einfach wiederbelebt. Wenn er nun überlebt, aber das Bewusstsein nicht wieder erlangt und in vegetativem Zustand noch lange Zeit gepflegt wird, lautet meine Frage: Wer wird das bezahlen?
Die mageren Überlebenszahlen 1 Jahr nach Wiederbelebung ausserhalb eines Spitals im Jahr 2014 sind publiziert worden.
Kann die Person, die ohne Versuch zu erfahren, ob das Opfer wiederbelebt werden will, für die Kosten haftbar gemacht werden? Oder müssen gar seine Angehörigen bezahlen? Meist kennen sie ja seinen Willen und waren damit einverstanden.