Wichtige Tarif-Info

Änderungen in der KLV, der MiGeL und für das Praxislabor per 1.1.2018

FMH
Ausgabe
2017/5152
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.06313
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(5152):1729

Affiliations
a Dr. med., Expertin Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife; b Experte Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 20.12.2017

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Änderungen per 1.1.2018

Bei allen Positionen in der KLV, bei denen unter «Voraussetzung» auf eine Kostengutsprache hingewiesen wird, wurde einheitlich folgender Text eingeführt: «Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauens­arztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt».
Weiter gab es Änderungen zu folgenden Themen:
1. Prophylaktische Impfungen und Screening-
Unter­suchungen:
– Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV): Aufhebung der zeitlichen Limitierung
– Screening-Untersuchung bei Neugeborenen: mit Glutarazidurie Typ 1 und Ahornsirupkrankheit ergänzt
– Früherkennung des Kolonkarzinoms: auch im Kanton Genf wird auf die Leistung keine Franchise erhoben
2. Aufhebung der Position oder keine Leistungspflicht bei:
– Insulintherapie mit einer Infusionspumpe
– repetitive transkranielle Magnetstimulation (rtMS) zur Behandlung der Depression
3. Anpassung der Indikationen und Vorausset­zungen bei:
– Hämatopoïetische Stammzell-Transplantation
– Photodynamische Behandlung mit 5-Aminolaevulinsäure
– Implantierbares Ereignisrekordersystem zur Erstellung eines subkutanen Elektrokardiogramms
– Positron-Emissions-Tomographie (PET, PET/CT)
– Protonen-Strahlentherapie
4. Zeitliche Limitierung bei:
– stereotaktischer Radiotherapie (Photonen) der feuchten altersbedingten Makuladegeneration: bis 30.6.2020 limitiert

Mittel und Gegenständeliste (MiGeL), Änderungen ab 1.1.2018

Änderungen finden sich in folgenden Kapiteln:
– 03. Applikationshilfen
– 09. Elektrostimulationsgeräte
– 10. Gehhilfen
– 14. Inhalations- und Atemtherapiegeräte
– 21. Mess-Systeme für Körperzustände/-funktionen
– 24. Prothesen
– 34. Verbandsmaterial A und 35. Verbandmaterial B
Die meisten Anpassungen sind in jenen beiden Bereichen mit dem grössten Umsatzvolumen erfolgt, nämlich bei Verbandsmaterial und Diabetes-Messgeräten.

Praxislabor

Neu kann die venöse Blutentnahme, TARMED-Tarifposition 00.0715, durch nichtärztliches Personal, nicht nur im Rahmen der Präsenzdiagnostik, sondern auch wenn die Analyse in einem externen Labor erfolgt, verwendet werden.
Die Frist der Übergangsregelung betreffend FAPL-Obligatorium läuft Ende dieses Jahr ab. Die regelmässige Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle (EQK) entspricht einer Rezertifizierung, dazu werden vom KHM keine separaten Zertifikate ausgestellt. Der Nachweis der Teilnahme an der EQK genügt.
Die Liste der Analysen, welche der obligatorischen externen Qualitätskontrolle unterworfen sind, wird jährlich angepasst und auf der QUALAB-Website aufgeschaltet (www.qualab.ch).
Analysenliste (AL), Änderungen per 1.1.2018: Aktuell bestehen keine Änderungen in Bezug auf die Präsenz­diagnostik im Praxislabor. Weitere Informationen zur AL finden Sie unter diesem Link des BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Analysenliste.html
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