Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Änderungen per 1.1.2018
Bei allen Positionen in der KLV, bei denen unter «Voraussetzung» auf eine Kostengutsprache hingewiesen wird, wurde einheitlich folgender Text eingeführt: «Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt».
Weiter gab es Änderungen zu folgenden Themen:
1. Prophylaktische Impfungen und Screening- Untersuchungen:
– Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV): Aufhebung der zeitlichen Limitierung
– Screening-Untersuchung bei Neugeborenen: mit Glutarazidurie Typ 1 und Ahornsirupkrankheit ergänzt
– Früherkennung des Kolonkarzinoms: auch im Kanton Genf wird auf die Leistung keine Franchise erhoben
2. Aufhebung der Position oder keine Leistungspflicht bei:
– Insulintherapie mit einer Infusionspumpe
– repetitive transkranielle Magnetstimulation (rtMS) zur Behandlung der Depression
3. Anpassung der Indikationen und Voraussetzungen bei:
– Hämatopoïetische Stammzell-Transplantation
– Photodynamische Behandlung mit 5-Aminolaevulinsäure
– Implantierbares Ereignisrekordersystem zur Erstellung eines subkutanen Elektrokardiogramms
– Positron-Emissions-Tomographie (PET, PET/CT)
– Protonen-Strahlentherapie
4. Zeitliche Limitierung bei:
– stereotaktischer Radiotherapie (Photonen) der feuchten altersbedingten Makuladegeneration: bis 30.6.2020 limitiert
Neu kann die venöse Blutentnahme, TARMED-Tarifposition 00.0715, durch nichtärztliches Personal, nicht nur im Rahmen der Präsenzdiagnostik, sondern auch wenn die Analyse in einem externen Labor erfolgt, verwendet werden.
Die Frist der Übergangsregelung betreffend FAPL-Obligatorium läuft Ende dieses Jahr ab. Die regelmässige Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle (EQK) entspricht einer Rezertifizierung, dazu werden vom KHM keine separaten Zertifikate ausgestellt. Der Nachweis der Teilnahme an der EQK genügt.
Die Liste der Analysen, welche der obligatorischen externen Qualitätskontrolle unterworfen sind, wird jährlich angepasst und auf der QUALAB-Website aufgeschaltet (www.qualab.ch).