Plädoyer für eine individuell angepasste Medizin

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2018/08
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06475
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(08):06475

Publiziert am 21.02.2018

Plädoyer für eine individuell angepasste Medizin

In den Medien bilden unsere steigenden Gesundheitskosten ein Dauerthema. In seinem Leserbrief vom 31.1.2018 macht Kollege Zurschmiede Vorschläge zur Reduktion der hohen Kosten und appelliert an die Eigenverantwortung der Patienten [1].
Im Falle eines schweren Unfalles oder einer aussichtslosen Erkrankung haben wir die Möglichkeit, unsere Wünsche an die Ärzte und pflegenden Personen in einer Patientenverfügung festzuhalten für den Fall, dass wir selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Die Festlegung von Vorsorgemassnahmen oder deren Unterlassung sollte jedoch nicht nur für das Lebensende, sondern auch für das Leben vorher ermöglicht werden. Ich stelle mir vor, dass der behandelnde Hausarzt (sofern es diesen in absehbarer Zeit noch gibt) für jeden Patienten aktiv wird, indem er nach Erhebung einer gründlichen Anamnese die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in einem ausführlichen Gespräch mit dem Patienten (und evtl. Einbezug der nächsten Angehörigen) schriftlich festhält. Der Patient erhält so die Möglichkeit, seine Wünsche bezüglich Diagnostik und Behandlung eigenverantwortlich einzubringen.
Dazu ein extremes Beispiel: Ein 50-jähriger Patient sucht die Praxis auf wegen einer ­Bronchitis mit Anstrengungsdyspnoe. Er hat sämtliche Symptome eines metabolischen Syndroms mit Diabetes mellitus, massiver Adipositas, Hypertonie, Fettstoffwechselstörung und Microalbuminurie, ausserdem ist er starker Raucher mit einer Raucherbronchitis und Claudicatio intermittens am rechten Bein. Die äthylische Fettleber hat er seinem täglichen Bier- und Weinkonsum zu verdanken. Der Arzt klärt diesen Patienten auf über seinen Gesundheitszustand mit den Risikofaktoren und den möglicherweise auftre­tenden Spätfolgen. Im Idealfall gibt er ihm ­diverse informative Merkblätter ab, worin auch die Gegenmassnahmen aufgeführt sind, die der Patient selbst ergreifen kann, um das Risiko der Spätschäden zu minimieren. Der Patient entschliesst sich, sämtliche Empfehlungen zu ignorieren: Er ist nicht bereit, die Ernährung umzustellen und das Gewicht zu reduzieren, den Nikotinkonsum zu stoppen, den Alkoholkonsum einzuschränken und den Diabetes medikamentös behandeln zu lassen. Er ist auch nicht bereit, sich wenn nötig an einen Spezialisten überweisen zu lassen. Nach der Diagnosestellung möchte er auch auf weitere Konsultationen und Laborkontrollen verzichten. Scherzend zitiert er den bekannten Spruch: «Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin, ohne Alkohol und Rauch stirbt die andere Hälfte auch.»
Der Hausarzt hat die beratende Funktion wahrgenommen und respektiert (widerwillig und entgegen seiner Intention) den Wunsch des Patienten als Entscheidungsträger. Es werden weder weitere Laborkontrollen noch Konsultationen vereinbart. Vielleicht verschreibt er dem Patienten wenigstens ein rein sym­ptomatisch wirkendes Hustenmittel. Um sich juris­tisch abzusichern, hält er die getroffenen Abmachungen schriftlich fest und lässt diese durch den Patienten unterschriftlich bestä­tigen.
Der Patient hat sich eigenverantwortlich gegen schulmedizinische Massnahmen entschieden, möchte sein Leben nach seinem Gusto weiterführen mit Inkaufnahme einer verkürzten Lebensdauer. Diagnostik und Therapie werden individuell angepasst, die Autonomie des Patienten wird gewahrt und auf jegliche Bevormundung wird verzichtet. Er kann sich aber jederzeit wieder melden, wenn er seine Meinung geändert hat und bereit ist, seinen Lebensstil zu ändern und das Seinige zur Gesundung beizutragen.
Ich bin überzeugt, dass mit diesem selektiven Vorgehen nicht nur Frustrationen vermieden, sondern auch etliche Kosten eingespart werden könnten. Ich bin mir bewusst, dass ich mit diesem Vorschlag möglicherweise Ethiker und Juristen auf den Plan rufe.