Die Bereitschaft zur Organspende

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2018/09
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06487
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(09):266

Publiziert am 28.02.2018

Die Bereitschaft zur Organspende

Verfolgt man die öffentliche Debatte zur Or­gan­transplantation in der Schweiz, wird eine niedrige Spenderate und die Ungewissheit der Zustimmung beklagt. Die Schwierigkeit der Identifikation eines potentiellen Organspenders, wenn der Wille dazu nicht mehr geäussert werden kann, nicht vorgängig dokumentiert vorliegt und auch den nächsten Angehörigen nicht bekannt ist, wird dafür verantwortlich gemacht. Mit dem Vorschlag einer erweiterten vermuteten Zustimmung in Kombination mit einem Register für Personen, die ihre Organe nicht spenden möchten, erhofft sich Swisstransplant, das Ausmass an Organen zur Transplantation zu erhöhen. Absehbar bleibt jedoch, dass bei Spendeunwilligen der Eintrag in ein entsprechendes Register keinen Anklang finden wird. Es könnte ja damit ein Nachteil verbunden sein und sich die Frage auf den eigenen Anspruch auf ein Organ im Bedarfsfall stellen. Ist der potentielle Organempfänger moralisch nicht verpflichtet, auch ein potentieller Spender zu sein? Diese Einsicht sollte die Bereitschaft zur Organspende begründen.