Der Tarifeingriff ersetzt eine sachgerechte Tarifrevision nicht!

FMH
Ausgabe
2018/09
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06521
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(09):06521

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 28.02.2018

Am 1.1.2018 ist der stark umstrittene und vom Bundesrat verordnete Tarifeingriff in den TARMED in Kraft gesetzt worden. Erste Erfahrungen im Umgang mit dem «neuen» Tarif 1.09_BR konnten bereits gesammelt werden. Der Übergang vom alten in den verordneten Tarif gestaltete sich für die Leistungserbringer und für 
die Softwarehäuser sehr aufwendig und zeitintensiv. Im Vordergrund stand dabei für die Ärzteschaft die ­lückenlose Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden und gesicherten medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten. Auch für die FMH, die ihre Mitglieder bei dieser Herausforderung und der Umsetzung des Tarifeingriffs – in enger Zusammen­arbeit mit den kantonalen Ärztegesellschaften – begleitet und unterstützt hat, bedeutete diese Phase eine sehr anspruchsvolle und arbeitsintensive Zeit.
Bereits im November und Dezember 2017 hat die FMH ihre Mitglieder deshalb über verschiedene Kommu­nikationskanäle wie die Schweizerische Ärztezeitung, Newsletter und Mitglieder-Rundmails über die prak­tische Umsetzung des bundesrätlichen Tarifeingriffs umfassend informiert. Im Januar 2018 wurden die Ressourcen der FMH-Tarif-Hotline verdreifacht, um den grossen Informationsbedarf der FMH-Mitglieder zu decken. Alleine im Januar erreichten uns durchschnittlich 45–50 Mails pro Tag mit Anfragen und rund 650 telefonische Anfragen. Insbesondere die vom Bundesrat verordneten neuen Limitationen und die komplizierten Änderungen der Abrechnungsregeln (z.B. bei Pa­tienten mit erhöhtem Behandlungsbedarf) führten zu einer grossen Verunsicherung und vielen Unklarheiten. Ein Diskussionsthema war auch der neue Skalierungsfaktor für Ärzte mit dem Weiterbildungs­titel «Praktischer Arzt» (dazu gibt ein separater Artikel in dieser Ausgabe Auskunft). Wie zu erwarten fanden wir bei der praktischen Umsetzung des Tarifeingriffs in der Datenbank des BAG und im Browser viele Fehler, die das BAG beheben und korrigieren muss.
Die durch den unsachgemässen Tarifeingriff besonders betroffenen Fachdisziplinen meldeten sich zu Wort und zeigten auf, dass gewisse Leistungen mit dem Tarifeingriff gar nicht mehr kostendeckend erbracht werden können.
Zunehmend werden auch Stimmen laut, welche die Ablösung des Einzelleistungstarifs durch Pauschalen fordern. Pauschalen sind grundsätzlich ein guter Ansatz zur Vereinfachung einer Tarifstruktur, und sie setzen auch durchaus richtige Anreize für eine adäquate Abgeltung von Gesundheitsleistungen. Insbesondere bei invasiven und gut abgrenzbaren Leistungen mit ­einem klar definierten Anfang und Ende der Leistung sind Pauschalen der richtige Weg und werden auch von der FMH begrüsst. Allerdings müssen Pauschalen auf einer einheitlichen, sachgerechten und betriebswirtschaftlich gerechneten Einzelleistungsstruktur basieren. Zudem lassen sich eine Mehrzahl von Leistungen vor dem Hintergrund der zunehmend chronisch kranken und polymorbiden Patienten nicht sachgerecht durch Pauschalen allein abbilden.
Wir kommen nicht darum herum, einen sachgerechten und betriebswirtschaftlich berechneten Einzel­leistungstarif auszuarbeiten, welcher die vielen und teilweise komplexen Leistungen im ambulanten Leis­tungsspektrum ausgewogen und differenziert abbildet.
Inzwischen konnte FMH-intern die revidierte Tarif­nomenklatur TARCO per Ende 2017 mit einem Konsens aller Fachgesellschaften abgeschlossen werden. Nun ist die FMH bereit, diesen austarierten und sach­gerechten Einzelleistungstarif mit den Tarifpartnern zu ­verhandeln. Klares Ziel bleibt es, dem Bundesrat ­gemeinsam einen tarifpartnerschaftlichen Vertrag zur Genehmigung einzureichen und damit den verfügten Tarif möglichst bald abzulösen.