Ärzteeinkommen: Transparenz braucht Fakten

FMH
Ausgabe
2018/10
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06556
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(10):295

Affiliations
Dr. med., Präsident der FMH

Publiziert am 07.03.2018

Prämien- und Steuerzahler haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wie ihre Gelder zur Finanzierung des Gesundheitswesens eingesetzt werden. Und weil auch Löhne einen Teil der Ausgaben bilden, sollte die Transparenz bei solidarisch finanzierten ärztlichen Einkommen selbstverständlich sein. Darum publizierte die FMH auch über drei Jahrzehnte hinweg jährlich die Einkommen der Ärztinnen und Ärzte. Ab 2013 musste die FMH auf diese Publikation verzichten, weil das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV die weitere Verwendung der benutzten Einkommensdaten der Ausgleichskassen untersagte: Es bestünde kein überwiegendes Interesse an deren Bekanntgabe mehr [1].
Die in den Medien vielfach wiederholten Vorwürfe über Geheimniskrämerei der Ärzteschaft sind auch deshalb völlig unzutreffend, weil sowohl für die ambulant als auch die stationär tätige Ärzteschaft weitgehende Lohntransparenz gegeben ist: So liefern tausende freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte [2] dem Bundesamt für Statistik BFS detaillierte Finanzdaten über ihren Aufwand, Ertrag und folglich ihr Betriebsergebnis. Diese Daten sind bis anhin noch nicht publiziert. Ebenfalls wurde bislang die vom Bundesamt für Gesundheit BAG für Ende 2017 angekündigte Publikation einer Studie zu den Ärztelöhnen [3] noch nicht publiziert.
Während also die FMH nicht mehr publizieren darf und die existierenden umfassenden Daten vom Eidgenössischen Departement des Inneren EDI nicht publiziert werden, wird in den Medien die These von den «médecins millionnaires» effizient gestreut. [4] Ohne nachprüfbare Daten zu präsentieren, wird über angeblich extrem hohe Verdienste berichtet, die rein rech­nerisch allein aus der Sozialversicherung gar nicht ­generiert werden können. Auch dass die erwähnten Abrechnungsnummern oftmals von mehreren Ärzten gemeinsam genutzt werden und dass von diesen Umsätzen im Durchschnitt nur 30 Prozent als Bruttoeinkommen bleiben, wird nicht erläutert. – Ja, wir Ärztinnen und Ärzte wollen Transparenz bezüglich unserer Einkommen – wir erwarten aber eine ehrliche und faktenbasierte Debatte.
Lohntransparenz ist auch für Spitalärzte weitgehend gegeben. Auch die Krankenhäuser liefern umfassende Daten an den Bund [5]. Zudem lässt sich mit Hilfe einer einfachen Internetrecherche leicht feststellen, dass ­Assistenzärzte – und damit über die Hälfte der Spitalärzte – nach 6-jährigem Studium z.B. im Kanton Bern mit einem Lohn von 7100 Franken in ihren 56-Wochen-Stunden-Beruf einsteigen [6]. Die mit 19% zweitgrösste Arztgruppe am Spital, die Oberärzte, beginnen nach 6-jährigem Master-Studium und 6-jähriger Nach­diplomweiterbildung mit 9600 Franken [6]. Die Jahresgehälter von Chefärzten liegen gemäss einer Umfrage von 2016 bei durchschnittlich 370 000 Franken, wenn hier auch allenfalls kleinere Kliniken überrepräsentiert waren [7]. Dass hochqualifizierte Führungspersonen hohe Löhne erhalten, ist legitim – Exzesse sind hingegen nicht zu rechtfertigen! Chefarztverträge verantworten müssen in erster Linie die Arbeitgeber, das heisst die Spital­direktoren und die Spitalbesitzer, also die kantonalen Gesundheitsdirektoren.
Unbestritten bleibt, dass es Schieflagen in der Ein­kommensverteilung innerhalb der Ärzteschaft gibt. Die Lösung für dieses Problem liegt in der Wiederherstellung der Sachgerechtigkeit des ambulanten Tarifs. Ein sachgerechter Tarif ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe und ein Gebot der Fairness gegenüber Prämienzahlern und unter Kollegen – ein sachgerechter Tarif ist auch das beste Mittel gegen Fehlanreize und Ineffizienz. Die FMH mit allen ihr angeschlossenen Verbänden wendet grosse Ressourcen für die Revision auf, weil wir daran glauben, dass langfristig valide Daten und sachliche Argumente zählen.
1 Christoph Bosshard, Einkommensstudie: das Ende vom Anfang! 2013;94: 31/3; URL: https://saez.ch/de/resource/jf/journal/file/view/article/saez/de/saez.2013.01847/SAEZ-01847.pdf.
2 Bundesamt für Statistik BFS; Abteilung Gesundheit und Soziales; Sektion Gesundheitsversorgung; Gesundheitsversorgungsstatistik – Ambulante Statistiken im Projekt MARS; Version 6.2 vom 16.10.2017.
3 SRF 10vor10: Blackbox Ärztelöhne, 20.4.2017.
4 Medinside, 19.2.2018; URL: medinside.ch/de/post/
5,2-millionen-franken-aus-der-grundversicherung.
5 Krankenhausstatistik 2017: jährlicher Spitalbericht über die erbrachten ambulanten und stationären Leistungen, das Personal sowie ihre Betriebsrechnung.
7 Tobias Bär; Tagblatt; 23.2.2018; Wie hoch sind die Chefarztlöhne wirklich. Der Ruf nach Transparenz wird lauter.