Eidgenössische Volksinitiative

Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung

FMH
Ausgabe
2018/12
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06600
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(12):06600

Affiliations
a Leiterin Abteilung Public Health FMH; b Wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Public Health FMH; c Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, ­Departementsverantwortlicher Public Health und Gesundheitsberufe

Publiziert am 21.03.2018

Die grosse Mehrheit der Rauchenden beginnt im jugendlichen Alter mit dem Konsum. Die Werbung spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» soll erreicht werden, dass Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung geschützt sind und sich gesund entwickeln können.
Tabakprodukte sind die einzigen Konsumgüter, die nicht ohne Gesundheitsrisiko konsumiert werden und rasch zu einer sehr erheblichen Abhängigkeit führen können. Rauchen schädigt die Gesundheit, verursacht schwere Krankheiten und belastet die Gesellschaft mit hohen Folgekosten. In der Schweiz sterben jedes Jahr rund 9500 Menschen an den Folgen des Rauchens. Unter­suchungen zeigen auch, dass 57 Prozent der ­Rauchenden bereits als Minderjährige mit dem Tabakkonsum beginnen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Jugendliche, die häufig mit Tabakwerbung in Kontakt kommen, eher zu Rauchern werden.
Für die Suchtmonitoring-Studie «Tabakkonsum bei 15- bis 25-Jährigen im 2016» wurden stichprobenmäs­sig rund 3000 junge Menschen befragt. 31,6 Prozent unter ­ihnen gaben an, täglich oder gelegentlich zu rauchen, das sind rund sechs Prozentpunkte mehr als in der Gesamtbevölkerung. Die Tabakwerbung trägt wesentlich dazu bei.
Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern sind in der Schweiz Tabakwerbung, Verkaufsförderung und Sponsoring omnipräsent. Die Tabakindustrie setzt sehr subtile Strategien ein, damit die Verkaufsförderung ihrer Produkte für das Zielpublikum (Jugendliche und Raucher) augenfällig ist, für den Rest der Bevölkerung hingegen relativ diskret bleibt. Im Ranking der «Tobacco Control Scale in Europe» 2017 schafft es die Schweiz nur auf Platz 21 von 35 gelisteten Staaten. Im Bereich «Massnahmen gegen Tabakwerbung» erhält die Schweiz lediglich zwei von dreizehn möglichen Punkten – kein anderes Land im Rating schneidet in dieser Kategorie so schlecht ab.
Der Gesetzestext zur Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» lautet:
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
Die Bundesverfassung1 wird wİe folgt geändert:
Art. 41 Abs. 1 Bst. g
1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:
g. Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung 
zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kul­turellen und politischen Integration unterstützt werden sowie ihre Gesundheit gefördert wird.
Art. 118 Abs. 2 Bst. b
2 Er erlässt Vorschriften über:
b. die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren; er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und ­Jugendliche erreicht.
Art. 197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmung zu Art. 118 Abs. 2 Bst. b (Schutz der Gesundheit)
Die Bundesversammlung verabschiedet die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen innert drei Jahren seit Annahme von Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b durch Volk und Stände.
Hinter der Initiative stehen die grossen Gesund­heitsorganisationen der Schweiz: Allianz «Gesunde Schweiz», FMH, kantonale Lungenligen, Lungenfachärzte und Kardiologen, Krebsliga Schweiz, mfe − Haus- und Kinderärzte Schweiz, PharmaSuisse, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände sowie der Schweizerische Drogistenverband.

Machen Sie mit!

So können Sie die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und ­Jugendlichen vor Tabakwerbung» unterstützen: Sammeln Sie Unterschriften in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis mit dem beiliegenden Unterschriftenbogen.
Ein Argumentarium, Unterschriftenbögen und Plakate zur Volksinitiative können Sie unter www.kinderohnetabak.ch herunter­laden.
Bitte beachten Sie beim Sammeln der Unterschriften:
– Beim Unterschriftensammeln für eine Volksinitiative dürfen keine Geschenke oder Gadgets abgegeben werden
– Nur Stimmberechtigte, also Schweizerinnen und Schweizer über 18, dürfen die Volksini­tiative unterzeichnen
– Die Namen müssen handschriftlich und leserlich geschrieben sein und mit der eigenhändigen Unterschrift ergänzt werden
– Auch Unterschriftenbögen mit nur einer Unterschrift sind gültig
– Nur Unterschriften derselben Wohngemeinde auf einem Unterschriftenbogen sammeln
– Unterschriebene Bögen zurücksenden bis 30. September 2018
FMH
Abteilung Public Health
Elfenstrasse 18
Postfach 300
CH-3000 Bern 15
public.health[at]fmh.ch