Ärztliche Gedanken zur Verordnungsrevision im Kernenergiebereich

Cavete Collegae: Erosion des Strahlenschutzes!

Weitere Organisationen und Institutionen
Ausgabe
2018/22
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06677
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(22):703-706

Affiliations
a Dr. med. Innere Medizin / Onkologie FMH; b Dr. med. Innere Medizin FMH; c Prof. (em.) Dr. med. Radiologe FMH; d Dr. med. Innere Medizin FMH; Dr. med. Allgemeine Medizin FMH; f PD Dr. med. klinische Forschung/Chirurgie FMH

Publiziert am 30.05.2018

Die massive Erhöhung des Dosisgrenzwertes bei der durchgeführten Revision von Verordnungen zum Kernenergiebereich [1] heizt die Diskussion um die Sicherheit der Bevölkerung im Einzugsbereich des weltweit dienstältesten Kernkraftwerkes in Beznau/AG an. Im Zentrum steht das Gesundheitsrisiko durch störfallbedingte Exposition der Menschen gegenüber ionisierender Strahlung im niedrigen Dosisbereich.

Wissenschaftliche Fakten zu strahlen­induzierten Gesundheitsfolgen

Zusammenfassung

Studien zu japanischen Atombombenüberlebenden, aus Arbeitsmedizin und Medizindiagnostik sowie zur natürlichen Strahlung bilden die wissenschaftliche Grundlage für die geltenden Grenzwerte für ionisierende Strahlen. Doch obschon der Strahlenschutz auf der Epidemiologie und der Strahlenbiologie basiert, steht er mehr denn je im Spannungsfeld von Medizin, Wirtschaft und Politik. Zur Risikoabschätzung von strahleninduzierten Krebserkrankungen dient das Linear-no-Threshold-(LNT-)Modell. Es besagt, dass hinsichtlich Krebsrisiko eine Dosis-Wirkungs-Beziehung ohne Schwellenwert besteht. Moderne Untersuchungen bestätigen die Gültigkeit des LNT-Modells auch für Strahlendosen unter 100 Millisievert (mSv). Der Strahlenschutz wird aktuell – selbst in medizinischen Fachzeitschriften – durch Autoren diskreditiert, die der Nuklearindustrie nahestehen. Ärztinnen und Ärzte seien darauf aufmerksam gemacht. Ebenso sind das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie die Entscheidungsträger dringend aufgerufen, ärztliche Bedenken ernst zu nehmen. Eine Erhöhung des Dosisgrenzwertes für geplante Expositionssituationen um einen Faktor 100, wie sie die Revision der Verordnungen zum Kernenergiebereich vorsieht, ist unverantwortlich und muss aus präventivmedizinischer Sicht klar abgelehnt werden.
Die Erkenntnisse über strahleninduzierte Krankheiten aus den systematischen Untersuchungen an japanischen Atombombenüberlebenden bilden die Basis der Risikoeinschätzung im heutigen medizinischen Strahlenschutz [2]. Ergänzend sind in den letzten Jahren mindestens acht umfassende epidemiologische Studien publiziert worden, die zeigen, dass diese Risi­koeinschätzung auch für Strahlenexpositionen im ­Dosisbereich von 1–100 mSv Gültigkeit hat (Tab. 1). Die mehrfach reproduzierte Beobachtung einer Dosis-Wirkungs-Beziehung durch verschiedenste, voneinander unabhängig arbeitende Forschungsgruppen ist eines der härtesten Kriterien für Kausalität: Das Krebs­erkrankungsrisiko steigt linear mit der Expositions­dosis. Diese Studien bestätigen somit das Konzept des Linear-no-Threshold-(LNT-)Modells [3]. Der schweizerische Bundesrat teilt diese Einschätzung der Bedeutung niedriger ionisierender Strahlendosen in seiner Medienmitteilung vom 2. März 2018 [4a, b].

Übersicht: Studien zu Gesundheitseffekten bei niedrigen Strahlendosen (Tab. 1)

– In der INWORKS-Studie [5–7] wurden über 300 000 Nukleararbeiter aus Frankreich, Grossbritannien und den USA über die Dauer von mehr als 20 Jahren untersucht. Die Strahlenexposition wurde dosime­trisch erfasst und betrug durchschnittlich 20 mSv. Es fand sich ein signifikant erhöhtes Mortalitäts­risiko für solide Neoplasien, für Leukämien wie auch für nicht maligne Erkrankungen (kardiovaskuläre Todesfälle).
– Die Studie von Darby [8] aus 9 europäischen Ländern zeigte, dass die Lungenkarzinommortalität mit zunehmender Radonexposition in Häusern ab dem Dosisbereich von 3–4 mSv/Jahr ansteigt.
– Studien bei Kindern und Jugendlichen aus Gross­britannien [9] und Australien [10] ergaben über­einstimmend eine Zunahme der Leukämie- und Hirntumorinzidenz nach Computertomographien (Strahlendosen um durchschnittlich 5–60 mSv) in der Kindheit und Jugend.
– Zwei Studien – aus Grossbritannien [11] sowie der Schweiz [12] – untersuchten die Krebshäufigkeit bei Kindern in Abhängigkeit von der natürlichen Hintergrundstrahlung im Bereich von 1 mSv pro Jahr. Kendall fand eine signifikante, dosisabhängige Zunahme kindlicher Leukämien, und auch die Arbeits­gruppe von Spycher am Institut für Sozial- und ­Präventivmedizin der Universität Bern beobachtete eine Zunahme der Inzidenz von Leukämien und Hirntumoren bei Kindern selbst bei diesen sehr niedrigen Strahlendosen [12].
Tabelle 1: Übersicht Studien zu Gesundheitseffekten bei niedrigen Strahlendosen.

Unqualifizierte Angriffe auf den Strahlenschutz nehmen zu

In den vergangenen Monaten ist eine zunehmende ­publizistische Tendenz zu beobachten, den Strahlenschutz in seinen Grundsätzen in Frage zu stellen und die Risiken ionisierender Strahlung zu verharmlosen. Provoziert wird dies unter anderem durch einen Erlass der US-Regierung von Anfang 2017 [13], die eine Aufweichung der Strahlenschutzgesetzgebung aus wirtschaftlichen Gründen im Interesse der Nuklearindus­trie ins Auge fasst [14]. Die Autoren sind oft Physiker, die Letzterer nahestehen und die sich an den geltenden Strahlenschutzbestimmungen stossen [14–18]. Diese stellen die Nuklearindustrie bei der Entsorgung von radio­aktiven Materialien aus Kernkraftwerken vor kostenintensive Aufgaben. Einen Ausweg sehen die Autoren in der Lockerung der Strahlenschutz-Grenzwerte. Dabei wird die heute weltweit von den mass­gebenden Strahlenschutzgesellschaften akzeptierte Risikobeurteilung für Gesundheitsschäden durch ionisierende Strahlung willkürlich für ungültig erklärt. Teilweise finden sich – selbst in medizinischen Fachzeitschriften – bizarre Vorstellungen, so zum Beispiel, dass radio­diagnostische Strahlenexposition die Prognose verbessere [15] oder dass eine «Radiophobie» der Ärzteschaft zu insuffizienter Radiodiagnostik führe, was letztlich bei Patienten eine schlechtere Prognose zur Folge habe [16]. Ferner wird für eine Renaissance der längst verlassenen Hormesishypothese («Lebensverlängerung durch Radioaktivität») auf der Basis frei ­erfundener Untersuchungsresultate geworben [17, 18], was sich auch unreflektiert in der Tagespresse niederschlägt [19].

Eidgenössisches Nuklearsicherheits­inspektorat (ENSI) auf Abwegen

Auch die nachfolgend zitierte Stellungnahme der Leiterin des Fachbereiches Strahlenschutz des ENSI, der Nuklearingenieurin Frau Rosa Sardella, von Anfang ­Februar 2018 muss abgelehnt werden: «Die Strahlen­dosis, die bei einem 1000-jährlichen Erdbebenereignis maximal erlaubt ist [1 mSv/Jahr; Autor], liegt weit unterhalb der Schwelle, die für Mensch und Umwelt schädlich sein könnte» [20a]. BeiGesundheitsrisiken ionisierender Strahlen von einer Schwelle zu sprechen ist ab­wegig, denn dies widerspricht den heute geltenden, wissenschaftlichen Grundlagen des Strahlenschutzes. Fragwürdig ist ebenfalls die weiter angehängte Formulierung «Auch bei einer solchen Dosis [von 100 Millisievert; Autor] können keine deterministischen, beziehungsweise unmittelbar feststellbaren gesundheitlichen Effekte festgestellt werden;das Krebsrisiko, das heisst die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden, steigt minim an» [20a]. Diese Erwähnung des Fehlens deterministischer Effekte (wie beispielsweise Strahlenerythem) bei einer Dosis von 100 mSv lenkt vom Thema ab, geht es doch zum Vornherein um die stochastischen (zufalls­bedingten, jedoch dosisabhängigen), häufig letalen Strahlenfolgen. Deren quantitative Wertung durch das ENSI («minimer Anstieg des Krebsrisikos») bedarf im Folgenden einer eingehenderen Betrachtung.

Strahlungsbedingter «minimer Anstieg des Krebsrisikos»?

Das absolute Risiko (EAR; excess absolute risk), an einem durch ionisierende Strahlung verursachten Krebs zu versterben, wird in den aktuell geltenden Richt­linien der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 mit 5%/Sievert innerhalb von 50 Jahren angegeben [21]. Da die Krebsinzidenz etwa doppelt so hoch wie die Krebsmortalität zu veranschlagen ist, entspricht dies bei einer Dosis von 100 Millisievert ­einem strahlungsbedingten Krebserkrankungsrisiko von 1%. Es ist augenfällig, dass die Bedeutung dieses ­Risikofaktors von der Expositionssituation abhängt: Handelt es sich um eine individualmedizinische, klinisch-diagnostische Patientensituation oder um eine präventivmedizinische Fragestellung bei der Abschätzung der Strahlenrisiken bei grossen Kollektiven gesunder Menschen?
– Als Ärztinnen und Ärzte stützen wir uns im Alltag bei der Betreuung des einzelnen Patienten auf Richt­linien der Fachgesellschaften, die dem medizinischen Strahlenschutz Rechnung tragen [22]. Das ­genannte Zusatzrisiko durch die Radiodiagnostik wird dabei gegenüber dem diagnostischen Erkenntnisgewinn abgewogen. Die Verantwortung liegt bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzten.
– Im Kontext der Kernenergiegesetzgebung bezieht sich der Strahlenschutz jedoch auf die Prävention bei einer Bevölkerung von Zehntausenden bis vielen Hunderttausenden gesunden Individuen, die im Falle eines grösseren Kernkraftwerkunfalls strahlen­exponiert sind. So ist bei einer störfallbedingten Verstrahlung von 100 000 gesunden Personen mit ­einer Dosis von je 100 mSv mit 1000 strahleninduzierten Krebserkrankungen innerhalb 50 Jahren zu rechnen. Zusätzlich muss (in einer Häufigkeit von mindestens derselben Grössenordnung) von strahlungsinduzierten lebensbedrohlichen kardiovaskulären und anderen nichtonkologischen Erkrankungen, ferner auch von genetischen Schädigungen ausgegangen werden [2, 7, 23]. Mit anderen Worten: Bei einer Verstrahlung der Bevölkerung im Dosis­bereich um 100 mSv in den Zonen 1 + 2 der KKW Beznau/Leibstadt (20-km-Radius, überlappende ­Zonen [24], Gebiete in Deutschland nicht eingerechnet) mit aktuell 286 824 Einwohnern müsste strahlungsbedingt mit über 2800 Todesopfern (vorzeitige Todesfälle infolge von Krebs- und nichtmalignen Erkrankungen) und zusätzlich Tausenden ernsthaft Erkrankten gerechnet werden. Hier kann mit Sachkenntnis und gesundem Menschenverstand nicht mehr von «minimen Risiken» gesprochen werden.

Weshalb eine Revision der Verordnungen im Kernenergiebereich?

Nach der nuklearen Katastrophe von Fukushima infolge des Erdbebens und Tsunamis vom 11.3.2011 stellte das ENSI bei einer Risikoanalyse fest, dass die Bevölkerung bei einem Erdbeben, wie es hinsichtlich Stärke alle 10 000 Jahre auch in der Schweiz vorkommen kann, durch Schäden im KKW Beznau mit einer Dosis von 28.9 bis 78 mSv verstrahlt würde [25]. Diese hohen Werte verstossen gegen die geltende Strahlenschutzverordnung, die bei einem Erdbeben dieser Grössenordnung (10–4) eine zusätzliche Strahlenbelastung von nur 1 mSv zulässt. Diese Gesetzwidrigkeit muss eine Ausserbetriebnahme des KKW Beznau zur Folge haben.
Einen Ausweg suchen die Behörden mit einer Revision, sprich 100-fachen Erhöhung des zulässigen Dosisgrenzwerts (von 1 mSv auf 100 mSv) für die «Erdbebenkategorie 10–4», sowie der Schaffung einer neuen Erdbebenkategorie mit Wahrscheinlichkeit des Eintretens von 10–3 (1 Mal pro 1000 Jahre). Die Legitimation zu diesem Schritt, der einer massiven Schwächung des Strahlenschutzes entspricht, sieht der Bundesrat in unklaren und missverständlichen Formulierungen mehrerer Verordnungen [26].
Es ist jedoch in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb diese offenbar revisionsbedürftigen Formulierungen zu einer neuen Kategorisierung (10–3) führen und ­insbesondere der interessierende Wert (10–4) aus der «Störfallkategorie zwischen 10–2 und 10–4» entfernt werden soll, welche der Bevölkerung bisher den gesetzlichen Schutz der maximal zulässigen Dosis von 1 mSv zugesichert hat.Besonders stossend ist daran, dass das ENSI sich in dieser Situation nicht an die von ihm selber wörtlich bereits im Jahre 2009 festgehaltenen Regeln hält:«Falls die Zuordnung zu einer Störfallkategorie nicht eindeutig ist, ist der Störfall im Sinne der Vorsicht der ­tieferen Kategorie (mit den strengeren Anforderungen) zuzuweisen» [27].

Alternde Kernreaktoren und Lockerung des Strahlenschutzes – wie passt das zusammen?

Es liegt auf der Hand, dass die vorgesehene Grenzwerterhöhung im Rahmen der Revision der Verordnungen im Kernenergiebereich nicht im Interesse der Bevölkerung sein kann. Gerade bei uns Ärztinnen und Ärzten mit präventivmedizinischer Verpflichtung müssen die Alarmglocken läuten. Wir kennen die Herausforderung steigender gesundheitlicher Umweltrisiken im Verlaufe der Zeit. Wir sind es gewohnt,in solchen Si­tuationenSchutzmassnahmen zu intensivieren (… und nicht zu lockern) – handle es sich um Expositionsverringerung wie bei Asbest, Luftreinhaltemassnahmen, UV-Prophylaxe oder Lärmschutzwände.Die geplante Revision der Verordnungen im Kernenergiebereich sieht dagegen sinnwidrig eine massive Erhöhung der Strahlengrenzwerte in einer Phase zunehmender Risiken durch Alterung der Kernkraftwerke vor. Zudem ist die Einwohnerzahl um die KKW seit der Bewilligung und Inbetriebnahme der Anlagen stark angestiegen. Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur verantwortungsbewusstem ärztlichem Denken, sondern jeglicher Vernunft. Wenn schon an eine Revision gedacht wird, wäre sie unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse viel eher im Sinne einer Verschärfung der Strahlenschutzmassnahmen zu gestalten. Denn die aktuell geltenden Grenzwerte tragen der besonders ausgeprägten Strahlenempfindlichkeit von Kindern nicht genügend Rechnung.

Résumé

Die Revision der Verordnungen im ­Kernenergiebereich, die ab 1.1.2019 in Kraft treten soll, ist aus ärztlicher Sicht klar abzulehnen, da sie den Strahlenschutz der Bevölkerung im Vergleich zur aktuell geltenden gesetzlichen Regelung bei einem nicht einmal sehr seltenen Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk massiv schwächt. Nicht nur wissenschaftlich, sondern auch ethisch-moralisch begründete Argumente mit Blick auf die jetzt lebenden und die kommenden Genera­tionen verpflichten uns zu dieser Stellungnahme. Wir rufen die Eidgenössische Strahlenschutzbehörde ENSI und den Bundesrat deshalb dringend zu verantwortungsvollem Handeln zugunsten der Sicherheit der unter ihren Schutz gestellten Bevölkerung auf.
Alle Autoren geben bekannt, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
PSR/IPPNW Schweiz
Internationale Ärztinnen und Ärzte für Soziale Verantwortung / zur Verhütung eines Atomkrieges
Sekretariat
Bireggstrasse 36
CH-6003 Luzern
Tel. 041 240 63 49
sekretariat[at]ippnw.ch
1 Revisionsvorlage (Teilrevision der Kernenergieverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Gefährdungsannahmenverordnung) https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2018.html#UVEK
2 Ozasa K, Shimizu Y, Suyama A, et al. Studies of the Mortality of Atomic Bomb Survivors, Report 14, 1950–2003: An Overview of Cancer and Noncancer Diseases. Radiat Res. 2012;177:229-243 http://www.rerf.jp/library/rr_e/rr1104.pdf
3 National Research Council. Health Risks from Exposure to Low Levels of Ionizing Radiation, BEIR VII Phase 2 (2006): http://dels.nas.edu/resources/static-assets/materials-based-on-reports/reports-in-brief/beir_vii_final.pdf
4a Wirksamer Schutz gegen die Risiken ionisierender Niedrigstrahlung: Kenntnisstand betreffend Risiken ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich; Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. März 2018. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/strahlung-gesundheit/risiken-ionisierender-niedrigstrahlung.html
4b Protection efficace contre les risques des radiations ionisantes à faibles doses: L’état des connaissances sur les risques des radiations ionisantes à faibles doses; Communiqué du Conseil fédéral du 2 mars 2018. https://www.bag.admin.ch/bag/fr/home/themen/mensch-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/strahlung-gesundheit/risiken-ionisierender-niedrigstrahlung.html
5 Richardson B, Cardis E, Daniels RD, et al. Risk of cancer from occupational exposure to ionising radiation: retrospective cohort study of workers in France, the United Kingdom, and the United States (INWORKS). BMJ 2015;351:h5359. http://www.bmj.com/content/351/bmj.h5359
6 Leuraud K, Richardson DB, Cardis E, et al. Ionising radiation and risk of death from leukaemia and lymphoma in radiation-monitored workers (INWORKS): an international cohort study. Lancet Hae­matol. 2015;2(7):e276–e281. http://www.thelancet.com/pdfs/journals/lanhae/PIIS2352-3026(15)00094-0.pdf
7 Gillies M, Richardson B, Cardis E, et al. Mortality from Circulatory Diseases and other Non-Cancer Outcomes among Nuclear Workers in France, the United Kingdom and the United States (INWORKS). Radiat Res. 2017;188(3):276–90. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/­pubmed/28692406
8 Darby S, Hill D, Auvinen A, et al. Radon in homes and risk of lung cancer: collaborative analysis of individual data from 13 European case-control studies. Brit Med J. 2005;330:223. http://www.bmj.com/content/330/7485/223
9 Pearce MS, Salotti JA, Little MP, et al. Radiation exposure from CT scans in childhood and subsequent risk of leukaemia and brain tumours: a retrospective cohort study. Lancet 2012;380:499–505. http://www.thelancet.com/pdfs/journals/lancet/PIIS0140-6736(12)60815-0.pdf
10 Mathews JD, Forsythe AV, Brady Z, et al. Cancer risk in 680 000 people exposed to computed tomography scans in childhood or adolescence: data linkage study of 11 million Australians. Brit Med J. 2013;346:f2360. http://www.bmj.com/content/346/bmj.f2360
11 Kendall GM, Little MP, Wakeford R, et al. A record-based case-control study of natural background radiation and the incidence of childhood leukaemia and other cancers in Great Britain during 1980–2006. Leukemia. 2013;27:3–9. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3998763/
12 Spycher BD, Lupatsch JE, Zwahlen M, et al. for the Swiss Pediatric Oncology Group and the Swiss National Cohort Study Group. Background Ionizing Radiation and the Risk of Childhood Cancer: A Census-Based Nationwide Cohort Study. Environ Health Perspect. 2015;123:622–8. https://ehp.niehs.nih.gov/1408548/
13 Executive Order 13777, «Enforcing the Regulatory Reform Agenda», by President Donald Trump, 24th February 2017. https://www.gpo.gov/fdsys/pkg/DCPD-201700139/pdf/DCPD-201700139.pdf
14 Cuttler JM, Hannum WH. Current radiation protection limits: An urgent need for change. Nuclear News. 2017;60(10):34–8. http://radiationeffects.org/wp-content/uploads/2017/09/Cuttler-­Hannum-2017Sep_NN_Current-rad-protect-limits-C.pdf
15 Siegel JA, Pennington CW, Sacks B, et al. The Birth of the Illegitimate Linear No-Threshold Model: An Invalid Paradigm for Estimating Risk Following Low-dose Radiation Exposure. Am J Clin Oncol. 2018;41(2):173–7. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26535990
16 Siegel JA, Pennington CW, Sacks B. Subjecting Radiologic Imaging to the Linear No-Threshold Hypothesis: A Non Sequitur of Non-Trivial Proportion. J Nucl Med. 2017;58(1):1–6. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27493264
17 Cuttler JM, Feinendegen LE, Socol Y. Evidence that Lifelong Low Dose Rates of Ionizing Radiation Increase Lifespan in Long- and Short-Lived Dogs. Dose-Response. 2017;15(1):1–6. www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5347275/
18 Calabrese EJ. LNTgate: The Ideological History of Cancer Risk Assessment. Toxicol Res Applic. 2017;1–3. http://journals.sagepub.com/doi/10.1177/2397847317694998
19 Reichmuth A. Länger leben dank Radioaktivität. Basler Zeitung vom 11.1.2018. https://bazonline.ch/wissen/natur/laenger-leben-dank-radioaktivitaet/story/22689973
20a Bei einem 10 000-jährlichen Naturereignis müssen die KKW die 100-mSv-Grenze einhalten (ENSI-Homepage, News, 1. Feb. 2018). ­https://www.ensi.ch/de/2018/02/01/bei-einem-10000-jaehrlichen-naturereignis-muessen-die-kkw-die-100-msv-grenze-einhalten/
20b Les centrales nucléaires doivent tenir la valeur limite de 100 mSv pour un événement naturel se passant tous les 10 000 ans (ENSI-Homepage, News, 5. Feb. 2018). https://www.ensi.ch/fr/2018/02/05/centrales-nucleaires-doivent-tenir-valeur-limite-de-100-msv-­evenement-naturel-se-passant-10-000-ans/?noredirect=fr_FR
21 Empfehlungen der International Commission of Radiological (ICRP), Publication 103, 2007. http://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2009082154/1/BfS_2009_BfS-SCHR-47-09.pdf
22 «smarter medicine»: die «Top-5-Liste» der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie (SGC). Schweiz Ärztezeitung. 2018;99(1–2):12–3. https://saez.ch/de/article/doi/saez.2018.06342/
23 Little MP, Azizova TV, Bazyka D, et al. Systematic Review and Meta-analysis of Circulatory Disease from Exposure to Low-Level Ionizing Radiation and Estimates of Potential Population Mortality Risks. Environ Health Perspect. 2012;120:1503–11. https://ehp.niehs.nih.gov/1204982/
24 Information 21.3.2018; Kanton Aargau, Departement Gesundheit und Soziales. www.ag.ch/dgs
25 Stellungnahme des ENSI zum deterministischen Nachweis des KKB zur Beherrschung des 10 000-jährlichen Erdbebens; 7.7.2012. http://static.ensi.ch/1341818977/kkb_sn-erdbebennachweis_final_geschwaerzt.pdf
26 Antwort zu Frage 18.5204 Munz (Fragestunde Nationalrat vom 12.3.2018). https://www.parlament.ch/centers/documents/de/­fragestunde-2018-03-12-antworten.pdf
27 ENSI. Anforderungen an die deterministische Störfallanalyse für Kernanlagen: Umfang, Methodik und Randbedingungen der technischen Störfallanalyse, Ausgabe Juli 2009, Erläuterungsbericht zur Richtlinie ENSI-A01/d, S.5, Abschnitt 2.4.1. http://static.ensi.ch/1313045150/a-001_d_erlaueterungsbericht.pdf