Einschätzungen und Beurteilungen

Die Werte im «Public Health»

Zu guter Letzt
Ausgabe
2018/23
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06686
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(23):782

Affiliations
Dr. med., Mitglied der Redaktion

Publiziert am 06.06.2018

In der Medizin wie im «Public Health» werden die Herausforderungen immer komplexer, multifakto­rieller, und Einschätzungen müssen auf vielfältigsten Kriterien basieren, sprich Beurteilung. Neulich stiess ich auf einen Artikel von Adam M. Finkel [1], dem ehema­ligen Chef der Regulierungsbehörde im US-Arbeits- und Gesundheitsschutz; in dieser Funktion beriet er die Regierung in Bezug auf Massnahmen, die es zu ­ergreifen gilt oder auch nicht (ein ­Bereich, in dem die Kosten-Nutzen-Analyse eine wichtige Rolle spielt). Nach Finkel stellen sich u.a. folgende Fragen:
– Sollte sich Regulierung eher nach menschengemachten Gefahren richten als nach natürlichen?
– Soll die Gesellschaft eher das Verursachen oder das Unterlassen regulieren, oder beides?
– Müssen wir sachdienliche Regulierungen ins Auge fassen, selbst wenn diese angesichts der Grösse der Herausforderung nutzlos erscheinen können?
– Ist der gesellschaftliche Nutzen das Mass aller Dinge, selbst wenn für viele der persönliche Nutzen schrumpft?
– Suchen wir nach einem guten Ergebnis, einem, das besser ist, oder suchen wir nach dem besten, das erreicht werden kann? (Die Frage nach dem Besseren, das der Feind des Guten sein kann …)
– Welche der zahlreichen Definitionen von «optimal» wenden wir an?
– Suchen wir das von den Begünstigten – und/oder den Zahlenden – gefühlte Wohlbefinden zu optimieren oder ein objektives Bessergehen?
– Sehen wir den Rückgang der Schädigung der natürlichen Umwelt als positiv, selbst wenn die Gesundheit und das Wohlergehen des Menschen nicht betroffen sind? (Richtung Rechte der Natur?)
– Auf welche Zeitspannen (kurz-, mittel- oder lang­fristig) sollen wir unsere Analysen anlegen?
– Sind die Auswirkungen der Gefahren und ihre Kontrolle auf Menschen ausserhalb unserer Landesgrenzen zu bedenken oder zu ignorieren?
– Ist die private Meinung des Bürgers in der Bewertung einer Regulierung immer zu berücksichtigen?
– Sollen die Analysten «nicht quantifizierbare» Vorteile (und Kosten) ausschliessen?
– Sollen wir Massnahmen ins Auge fassen, die das Wohlergehen innerhalb von einzelnen Gruppen fördern, den globalen Zustand jedoch gleich lassen?
– Sollen die in Erwägung gezogenen Werte altruistische Beweggründe ausschliessen?
– Sollen wir bei tödlichen Krankheiten oder Unfällen auf die verlorenen Leben oder die verlorenen Lebensjahre schauen?
– Sind alle Lebensjahre gleichwertig zu betrachten oder müssen wir sie «qualitätsberichtigt» bewerten?
– Eine lange Lebensdauer wird zu Recht als privater Nutzen gesehen, müssen wir sie aber auch als sozia­len Kostenfaktor betrachten?
– Wer ist «Beteiligter» (im Sinne von Stakeholder)?
– Müssen die Analysten vor allem einen falschen Eindruck von Vertrauen vermeiden oder müssen sie vermeiden, ihre Einschätzungen mit einem «Da bleibt viel Ungewissheit» zu umgeben?
– Müssen alle Unwägbarkeiten genannt werden, vor allem wissenschaftliche Theorien, die zwar plausibel sind, sich gegenseitig jedoch ausschliessen?
– Wie sind die Ressourcen zwischen Prävention und Entschädigung nach einem Vorfall aufzuteilen? ([Zu] liberale Gesellschaften neigen dazu, den Schaden festzustellen, bevor gehandelt wird.) 
– Ist es Aufgabe des Staates, den Nachweis zu erbringen, dass eine Handlung beabsichtigt ist/war, oder muss derjenige, der eine Regel bricht, nachweisen, dass sein Handeln nicht gewollt war?
Mein Berufsleben als Kantonsarzt hat mich für diese Fragen sensibilisiert. Sie stellen sich auf kantonaler Ebene wie anderswo. Kontrolle/Regulierung ja oder nein, wie viel, wie? Die Herausforderung besteht darin, nach Abwägung aller Fakten die richtige Balance zwischen den jeweils gegebenen Interessen zu finden.
Ein Staatsrat, unter dem ich arbeitete, drückte es so aus: «Ein Staat, der für alles gut ist, bringt gar nichts zuwege!» Der Staat sollte sich nicht überall ein­mischen, das Individuum und die Gruppe müssen frei bleiben, um Dinge gestalten zu können. Der Staat hat den Auftrag, das Gemeinwohl zu fördern; letzteres steht in unseren Augen nicht allzu häufig vor den Einzelinteressen! Mehr denn je bedarf es ­einer Dimension, in der Werte und Ziele gemeinschaftlich geteilt werden.
jean.martin[at]saez.ch
1 Finkel AM. A Guided Tour through Inevitable Value Judgments. A Hastings Center Special Report, “Governance of Emerging Technologies”, 2018, p. 30–45.