Rückkehr der Wachtürme?

Zu guter Letzt
Ausgabe
2018/25
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06816
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(25):852

Affiliations
Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Vouvry; Mitglied FMH

Publiziert am 20.06.2018

Am 16. März dieses Jahres verabschiedete unsere Bundesversammlung – quasi ohne grosse öffentliche Kenntnisnahme – die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Hinter dieser relativ intransparenten verwaltungstechnischen Beschreibung verbirgt sich ein Entscheid von beunruhigender ethisch-menschlicher Trag­weite.
In Übereinstimmung mit dem neuen Art. 43 a dieses Gesetzes kann der Versicherer inskünftig eine beachtliche Reihe von Mitteln nutzen, um Versicherten im Verdacht der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen nachzuspüren: Bild- und Tonaufzeichnungen (im Klartext, Abhören von Telefonaten, Videoüberwachung, Drohnenfotos), Instrumente zur Standortbestimmung (GPS-Tracker), Observation durch Privatdetektive etc.!
Was kommt danach? Die Billigung der Folter, um Geständnisse von Betrügern zu erhalten? Diese Frage mag provokant klingen, doch mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen, die private oder staatliche Stellen bei der Verfolgung kleiner Betrüger zur Nutzung von Instrumenten und Methoden ermächtigen, die normalerweise der Verfolgung von organisiertem Verbrechen oder der Terrorismusbekämpfung vorbehalten sind, wird eine rote Linie überschritten und wir begeben uns auf sehr gefährliches Terrain in Sachen Grundrechte des Menschen.
Alles begann mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menscherechte vom 18. Oktober 2016, in dem die Schweiz in einer ähnlichen Sache verurteilt wurde. Das Gericht hatte der Schweiz vorgeworfen, solche Überwachungsmethoden ohne rechtliche Grundlage angewendet zu haben. Das ist jedoch nicht der eigentliche Punkt! Anstatt über die ethische Tragweite eines solchen Urteils nachzudenken, flüchtete man in übertriebene Gesetzestreue und arbeitete schnell und hart, um die fehlenden Rechtsgrundlagen zu schaffen!
Unsere Politiker gingen in meinen Augen noch recht zögerlich vor. Für die nächste Revision schlage ich vor, all jene, die Versicherungsleistungen für Langzeitarbeitsunfähigkeit in Anspruch nehmen, zu verpflichten, ein Abzeichen zu tragen – vielleicht in Gelb! – auf dem geschrieben steht: «Ich bin Versicherter, ich koste viel Geld». Dank des wunderbaren technischen Fortschritts der letzten 80 Jahre könnte man diese Abzeichen hinten vielleicht noch mit einem elektronischen Chip zur Geolokalisierung ausstatten. So liesse sich observieren, wenn IV-Bezüger oder Empfänger anderer Sozialleistungen auf die Kanaren fliegen oder in die Disko gehen.
So sieht echter Fortschritt aus! So liessen sich ein paar hundert Betrüger aufgreifen, so könnten diesen finanzielle Mittel entzogen und damit ein paar Millionen eingespart werden. Ein wahrer Triumph unseres Systems! Endlich ausgeglichene IV-Kassen. Eine solche Vorstellung von revidierter Rechtsgrundlage dürfte wohl in den Köpfen einiger Politiker, die sich immer noch nach den Zeiten einer Sündenbock-Politik zurücksehnen, herumgespukt haben, und das überrascht mich nicht.
Es überrascht auch nicht wirklich, dass die mit der Gesundheit und den Sozialversicherungen befassten Bundeskommissionen, darunter vor allem die des Ständerates, diese Vorstellung entwickelt haben, ist doch ihre Nähe zu bestimmten Lobbyisten allseits bekannt. Dass jedoch die Mehrheit des Parlaments diese an längst vergangen geglaubte Praktiken erinnernde Gesetzesbestimmung abgesegnet hat, beunruhigt mich zutiefst. Und dass dieser die menschlichen Grundrechte mit Füs­sen tretende Entscheid in nahezu kompletter medialer und politischer Indifferenz getroffen werden konnte, macht mich fassungslos!
Dabei möchte ich nicht falsch verstanden werden. Es geht hier weder darum, betrügerisches Verhalten zu unterstützen, noch es zu tolerieren. Betrug muss bestraft werden. Es braucht jedoch keinen ausgewiesenen Juristen, um zu erkennen, dass das Prinzip der Verhältnismäs­sigkeit in der Sache hier wirklich der Lächerlichkeit preisgegeben wurde! Die zuständigen Juristen versuchen, uns das Gegenteil zu beweisen, ethisch gesehen dürfte ihnen dies wohl kaum gelingen …
Ein kleiner Hoffnungsschimmer: Bestimmte Vereinigungen haben, unterstützt von Amnesty International, ihre Kräfte gebündelt und ein Referendum gegen dieses skandalöse Gesetz eingebracht. Bleibt zu hoffen, dass es erfolgreich ist und die Zivilbevölkerung diese Entgleisung unserer Politik korrigieren kann.
Vielleicht kennen Sie die Worte von Pfarrer Martin Niemöller (er selbst veröffentlichte verschiedene Versionen zu Lebzeiten. Nachfolgend die offizielle, von der Martin-Niemöller-Stiftung verwendete Version):
«Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Jude. Als sie mich holten, gab es ja keinen mehr, der protestierte.»
Protestieren wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor es keinen mehr gibt, der protestieren kann!
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