Änderungen der KLV, AL und MiGeL

FMH
Ausgabe
2018/3031
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06945
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(3031):964-965

Affiliations
FMH, Experte, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 24.07.2018

In diesem Artikel werden die wichtigsten Änderungen und Anpassungen der Krankenleistungsverordnung KLV, der Analysenliste AL und der Mittel- und Gegenständeliste MiGeL per 1.7.2018, 1.9.2018 und 1.1.2019 aufgezeigt.

Änderungen der Krankenleistungs­verordnung KLV

Neu wird gemäss Art. 3c KLV die Kostenübernahme bei bestimmten elektiven Eingriffen eingeschränkt («ambulant vor stationär»). Dieser Art. 3c KLV tritt per 1.1.2019 in Kraft. Siehe dazu Anhang 1 1a Ziffer I KLV für weitere Details. Folgende elektive Eingriffe sind davon betroffen:
1. Krampfaderoperationen der unteren Extremität
2. Eingriffe an Hämorrhoiden
3. Einseitige Hernienoperationen
4. Untersuchungen und Eingriff am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter
5. Kniearthroskopie einschliesslich Eingriffe am Meniskus
6. Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden
Bei diesen erwähnten elektiven Eingriffen, die dennoch stationär durchgeführt werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Durchführung nur, wenn eine ambulante Durchführung wegen beson­derer Umstände nicht zweckmässig oder nicht wirtschaftlich ist.
Neu wird gemäss Punkt 1.2 Transplantationschirurgie folgende Leistung für den Zeitraum 1.7.2018 bis 30.6.2023 durch die Versicherer rückvergütet: Autologe Fett­transplantation zur postoperativen Rekonstruktion der Mamma. Diese Leistung befindet sich in Evaluation.
Neu gilt gemäss Punkt 2.1 Allgemein für die Hämatopoietische Stammzell-Transplantation, dass diese auch bei der Diagnose Multipler Sklerose für den Zeitraum 1.7.2018 bis 30.6.2024 durch die Versicherer rückvergütet wird. Dies aber nur am UniversitätsSpital Zürich im Rahmen einer Registerstudie. Diese Leistung befindet sich in Evaluation.
Gemäss Punkt 9.2 Andere bildgebende Verfahren kann die Positron-Emissions-Tomographie (PET bzw. PET/CT) gemäss Punkt 1 auch in der Kardiologie bei Verdacht auf kardiale Sarkoidose als Zweitlinien-Dia­gnostik und zum Therapiemonitoring als Pflichtleistung erbracht werden.

Änderungen der Analysenliste AL

Per 1.9.2018 gibt es 6 Änderungen der Liste 5.1.2.2.1 Liste der Schnellen Analysen. Diese Änderungen betreffen die Analysen 1047.01 Amylase, 1249.01 Creatinin-Kinase, 1356.01 Glukose, 1406.01 Harnstoff, 1479.01 Kalium und 1734.01 Troponin.
Per 1.9.2018 gibt es 6 Änderungen der Liste 5.1.2.2.2 Liste der ergänzenden Analysen. Diese Änderungen betreffen die Analysen 1197.00 Barbiturate, 1199.00 Benzodiazepine, 1371.00 Hämatogramm, 1686.00 und 1687.00 Suchtstoffe-Screening sowie 3102.00 HIV. Die Analyse 1246.00 C-reaktives Protein (CRP), Schnelltest, sq, und 1735.00 Troponin, T oder I, Schnelltest, wurden ersatzlos gelöscht.
Per 1.9.2018 gibt es diverse Änderungen der Liste 5.1.3 Erweiterte Liste für Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungstiteln, welche folgende Facharzttitel betreffen: Allergologie und klinische Immunologie, Endokrinologie und Diabetologie sowie Hämatologie und medizinische Onkologie. Zudem wurden einzelne Analysen bei den Fachärzten für Allergologie und klinische Immunologie sowie Hämatologie und medizinische Onkologie gelöscht und teilweise ersetzt.
Per 1.9.2018 gibt es eine Änderung der Liste 5.1.4.2 Analysen für Ärzte oder Ärztinnen zur Durchführung ­eines Hausbesuches. Die Änderung betrifft die Analyse 1356.00 Glukose.
Alle Änderungen der Analysenliste im Detail finden Sie unter diesem Link des Bundesamtes für Gesundheit BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html Themen / Versicherungen / Krankenversicherung / Leistungen und Tarife / Analysenliste (AL).

Änderungen der Mittel- und ­Gegenständeliste MiGeL

Per 1.7.2018 gibt es in den folgenden Punkten diverse Änderungen: 03.02 Insulinpumpen, 21.02 In-vitro-Diagnostica; Gerät für Blutanalysen und Blutentnahmen (Befristung bis 1.7.2019) und 21.03 In-vitro-Diagnostica; Reagenzien und Verbrauchsmaterial für Blutanalysen (Befristung bis 31.12.2018 und ohne Mengenbeschränkung). Die konservierten Hydrogele 35.05.09b wurden aus der Liste gelöscht.
Per 1.10.2018 werden diverse Produkte neu in die Liste aufgenommen: 05 Bandagen (z.B. Bandagen für Sprunggelenk, Knie, Hand und Arm), 17 Kompressionstherapiemittel (z.B. Elastische Binden, Kompression, Kurzzug oder Langzug) und 35 Verbandsmaterial (Ersatz für Punkt 34 Verbandsmaterial A).
Per 1.10.2018 wird der Punkt 34 Verbandsmaterial A vollumfänglich gestrichen und durch den Punkt 35 Verbandsmaterial ersetzt.
Alle Änderungen der Mittel- und Gegenständeliste im Detail finden Sie unter diesem Link des Bundesamtes für Gesundheit BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html Themen / Versicherungen / Krankenversicherung / Leistungen und Tarife / Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL).
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