Revival der hausärztliche Sterbebegleitung anstelle der Totmachorganisation

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2018/33
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.17021
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(33):1059-1060

Publiziert am 15.08.2018

Revival der hausärztlichen ­Sterbe­begleitung anstelle der ­Totmachorganisation

Daniel Oertle beschreibt sehr zutreffend die zunehmende Kommerzialisierung des Todes. Von einer Patientin erfuhr ich interessante Zahlen diesbezüglich. Für jede Totmachorganisation ist eine Mitgliedgebühr zu entrichten. Zum Glück habe ich als Schweizer Arzt noch die Freiheit, dass ich nicht gezwungen bin, das tödliche Rezept für das Barbiturat auszustellen. Um dieses Rezept als Kunde bei der Todmachorganisation zu erhalten, braucht es zwei Voraussetzungen: einerseits eine komplette Diagnoseliste, um die Multimorbidität zu dokumen­tieren. Weiter wird eine Epikrise verlangt, wieso diese Diagnoseliste zu einem lebensunwerten Zustand führt. Andererseits wird von mir als Hausarzt eine Bestätigung verlangt, dass der Patient urteilsfähig ist beim Einreichen dieser Dokumente. Somit wird die ganze rechtliche Verantwortung von der Totmachorganisation auf den Hausarzt abgeschoben. Nach Eingang dieser Dokumente erhält der Kunde das erlösende Rezept zu einem Preis von 600 CHF. Das Rezept sei nur 6 Monate gültig und müsse dann wieder verlängert werden gegen erneute Kosten. Wenn sich der Hausarzt weigert, eine solche Doku­mentation abzuliefern, dann wird es teurer. Der «ärztliche» Todesengel von der ­Organisation stellt dann für seine Beurteilung 1500 CHF in Rechnung.
Das gemeinsame Älterwerden mit seinen Patienten ist eben auch die tägliche Konfron­tation mit dem Alter und seinen Gebresten. Als Hausarzt ist man immer wieder damit konfrontiert. Ebenso sieht man auch die zunehmende Hilfsbedürftigkeit, die jeden von uns erwartet. Viele Menschen, welche einer Totmachorganisation beitreten, können genau diese Entwicklung nicht ertragen. Dabei sind zwei Drittel von meinen Patienten, welche alle nicht freiwillig in das lokale Pflegezentrum eintreten wollten, sehr zufrieden mit der Betreuung durch die Pflege und dass die ganze Besorgung des Haushaltes ihnen abgenommen wird. Viele davon bereuen sogar, dass sie diesen Schritt nicht schon früher gemacht haben. In den letzten Jahren hat sich ja auch die Spitex gewaltig verbessert, so dass sogar oft der Eintritt ins Pflegeheim gar nicht mehr nötig wird. Einige Patienten konnte ich gemeinsam mit der Spitex zu Hause im Sterben begleiten. Sie waren im Kreise ihrer Familie und hatten den vertrauten Hausarzt in ­einer solchen Extremsituation sogar auch bis um Mitternacht zur Verfügung. Es ergeben sich auch interessante Gespräche mit den Patienten, was denn so schlimm sei, wenn sie nun fremde Hilfe benötigen für die Körperpflege. Wenn man diesen Dialog mit dem Pa­tienten schafft, dann braucht es keinen Giftbecher zum Lebensende in einer fremden Wohnung in einer Agglomerationsgemeinde der Totmachorganisation. Da können auch der Welcome-Apéro und ein modern möbliertes Sterbezimmer nicht die menschliche Wohlfühlatmosphäre verbrei­ten. Leider funktioniert der Todestrank nicht immer. Dies­bezüglich lohnt es sich, einmal ein solches Misslingen nachzulesen in dem Buch von Dr. Christoph Held Wird heute ein guter Tag sein? aus dem Zytglogge Verlag. Diese dramatische Schilderung wird jeder Arzt nie mehr vergessen. Dieses qual­volle Ringen mit dem Tod über zwei Stunden geht direkt unter die Haut.
Wenn ich dieses Rezept einmal ausgestellt habe, so sinkt die Hemmschwelle, das Rezept wiederum auszustellen. Bei scheinbar unlösbaren medizinischen Problemen gibt es auch immer noch die Hotline zum Palliativmedi­ziner aus dem Kantonsspital. Sterben ist ein natürlicher Prozess. Er kann abrupt enden oder sich über einige Tage hinziehen. Dieses Aushalten und Begleiten müssen wir als Ärzte wieder lernen.
Diesbezüglich bereitet es mir auch Sorgen, wenn ich in der gleichen SÄZ-Nummer den Artikel lese über das ETH-Bachelorstudium. Es freut mich sehr, dass die ETH da gewaltige Anstrengungen unternimmt und auch eine neue medizinische Ausbildungsstätte wird. Ich lese da, dass die Studierenden einen Therapieentscheid fällen müssen im Team mit der Ethikerin, einer Journalistin und einer ­Juristin. Somit können dort schon die Leitplanken dafür gesetzt werden, welchen Pa­tienten das tödliche Gift zu verschreiben ist. Juristisch korrekt – von der Ethikerin abgesegnet – rübergebracht mit perfekter journalistischer Kommunikation.