Die Gesundheit der Bevölkerung als Ganzes beachten!

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2018/34
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.17031
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(34):1099

Publiziert am 22.08.2018

Die Gesundheit der Bevölkerung 
als Ganzes beachten!

Josef Widler und Michael Kohlbacher über­sehen in ihrem Beitrag einen wesentlichen Aspekt, welchem im Zusammenhang mit der Debatte über Suizidhilfe bislang viel zu wenig Beachtung geschenkt worden ist: das öffentliche Gesundheitsinteresse als Ganzes.
Es ist zu wenig weit gedacht, wenn die Aufgabe des Arztes darauf beschränkt wird, «menschliches Leben zu schützen, Gesundheit zu fördern und zu erhalten, Krankheiten zu behandeln, Leiden zu lindern und Sterbenden beizustehen». Dieser eingeschränkte Ansatz genügt nicht, um die Aufgabe der Ärzte ausreichend zu umschreiben. Ihnen kommt auch erhebliche Verantwortung dafür zu, mit ihrem Wirken zum Wohl des Ganzen beizutragen. Dazu gehört, die Summe des Leids in der gesamten Bevölkerung zu reduzieren.
Deshalb sollte bei der Debatte über Suizidhilfe und anderer Formen von Sterbehilfe nicht nur das durch Krankheiten verursachte Leid betrachtet werden; mit dazu gehört das Leid, welches mit einsamen, unbegleiteten und mit gefährlichen Methoden ausgeführten und deshalb in hohem Masse scheiternden [1] Suizidversuchen verursacht wird.
Die Suizidzahlen in der Schweiz sinken seit 1980 [2] erheblich. Demgegenüber nimmt die Zahl der durch Dignitas und Exit begleiteten Suizide über die Jahre moderat zu, 2016 nahm sie gegenüber 2015 gar ab. Seit 1982 bestehen in der Schweiz Organisationen, mit welchen über einen geplanten Suizid gesprochen werden kann, ohne riskieren zu müssen, allein schon deswegen als urteilsunfähig etikettiert oder in die Psychiatrie eingewiesen zu ­werden. 1998 wurde der Verein «Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» gegründet, um sich verstärkt der ­internationalen Rechtsfortentwicklung, einer umfassenderen Beratung zu Lebensqualität, Vorsorge und Wahlfreiheit am Lebensende ­sowie besonders Fragen von Suizid- und Suizidversuchsprävention anzunehmen.
Rund ein Drittel der Beratungstätigkeit von Dignitas betrifft das allgemeine Publikum, also Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind. Dabei zeigt sich, dass das vorurteilsfreie Gespräch über Fragen eines Suizids die Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl der einsamen Suizide und Suizidversuche abnimmt, ohne dass die Zahl der rationalen, professionell vorbereiteten und ärztlich unterstützten in gleichem Umfange zunimmt: Längst nicht alle Dignitas-Mitglieder, die einen Wunsch nach einer Freitodbegleitung äussern, und ­denen ein Arzt zusagt, für sie das entsprechende Medikament zu verschreiben, machen schliesslich davon Gebrauch. Die Eröffnung einer echten Wahlmöglichkeit wirkt entlastend.
Daraus folgt, dass der Umfang des Elends 
des gesamten Suizidgeschehens vor allem ­dadurch verringert werden kann, indem 
man alle Suizidwünsche respektiert und diese Menschen als gleichwertiges Gegenüber behandelt, das sich in einer Ausnahmesituation befindet. Die grundsätzliche Bereitschaft, ­Suizidhilfe zu leisten, verringert den Druck durch das Gefühl von Ausweg- und Hoffnungslosigkeit, der auf solchen Menschen ­lastet, in einer Weise, dass dies statistisch sichtbar wird.
Dignitas verfolgt somit einen utilitaristischen Ansatz, da der Verein überzeugt ist, damit viel eher zur Reduktion der Gesamtmenge an Leid beizutragen, als dies das Festhalten an der jahrhundertealten kirchendogmatisch tradierten Tabuisierung des Suizids je vermöchte. ­Josef Widler und Michael Kohlbacher täten gut daran, zum Wohle der Gesundheit der ­gesamten Bevölkerung sich dem Ansatz von Dignitas anzuschliessen.