Die mangelnde Versorgung mit Impfstoffen verletzt die Rechte der Kinder

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2018/34
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.17036
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(34):1101

Publiziert am 22.08.2018

Die mangelnde Versorgung
mit Impfstoffen verletzt die Rechte der Kinder

UNO-Kinderrechtskonvention, Art. 24, Absatz 1: «Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.»
Wenn ein Kind in der Schweiz nicht entsprechend unserem Impfplan geimpft werden kann, weil die nötigen Impfstoffe fehlen, wird das Recht des Kindes verletzt, vor vermeidbaren Krankheiten geschützt zu werden. Wenn die Eltern aus dem Ausland importierte Impfstoffe selbst bezahlen müssen, weil der kassenpflichtige Impfstoff fehlt, dann werden ­zudem Kinder benachteiligt, deren Eltern finanziell schlecht gestellt sind.
Der Bund ist deshalb verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, damit genügend Impfstoff für alle Minderjährigen vorhanden ist, um sie gemäss dem eidgenössischen Impfplan zu impfen. Dazu gehört auch, die Krankenkassen zu verpflichten, aus dem Ausland importierte Impfstoffe zu bezahlen, falls es in der Schweiz keine geeigneten Impfstoffe gibt. Vor allem die Grund­immunisierung von Säuglingen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, HIB und Polio sowie gegen Masern, Mumps und Röteln darf auch nicht verschoben werden, zumal Pertussis für Säuglinge ganz besonders gefährlich ist!