Gratulation zur klaren Stellungnahme

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2018/34
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.17045
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(34):1101

Publiziert am 22.08.2018

Gratulation zur klaren Stellungnahme

Ich kann Prof. Adler zu seiner klaren Stellungnahme zu einem Verwaltungsgerichtsurteil in einem Rückforderungsprozess nur gratulieren. Dieses Urteil hielt fest, dass es keine ärztlichen Aufgaben seien, Alltagssorgen zu besprechen, Anteilnahme auszusprechen, Patienten auf deren Wunsch hin zu beraten und zu bedauern, ansonsten nicht erhältliche Zuwendung zu spenden und Lebensberatung zu gewähren. Diese Juristen erheben sich also in den Stand zu bestimmen und zu urteilen, was ärztliche Kunst und ärztliches Handeln nicht beinhaltet.
Ihre Berufskollegen würden einem Arzt, der sich an diese Vorgaben des Verwaltungs­gerichts halten würde, in einem Haftpflicht­prozess unterlassene Hilfeleistung vorwerfen und ihn dafür verurteilen, würde er einen Patienten in Not so abgefertigt und nach Hause geschickt haben, sofern dieser sich in der unmittelbaren Folge das Leben nehmen würde.
Mit gesundem Menschenverstand würde ich zum Schluss kommen, dass dieser Arzt zumindest moralisch-ethisch verwerflich gehandelt hat, wahrscheinlich aber auch Hilfeleistung unterlassen hat.
Wir sind jedoch leider an einem Punkt an­gelangt, wo es in vielen Köpfen nicht mehr ­richtig tickt. Übrigens ein Phänomen, das bis in höchste politische Ämter auch in unseren westlichen Demokratien zu beobachten ist mit dem fatalen Resultat, dass nicht mehr richtig zu ticken zur vermeintlichen Norm wird.
Ich hoffe doch, dass dieses Verwaltungs­gerichtsurteil von der unterlegenen Partei wenn nötig bis vor Bundesgericht und europäischen Gerichtshof in Strassburg weitergezogen wird, um Rechtssicherheit zu schaffen (in der bisher noch ungebrochenen Hoffnung, dass sich zumindest diese hohen Gerichte dem Zeitgeist entziehen).