Die Erhebung MAS, Daten 2017, beginnt im November

Die Erhebung MAS, Daten 2017, beginnt im November

FMH
Ausgabe
2018/35
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.17054
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(35):1134-1135

Affiliations
a Dr., Chef der Sektion Gesundheitsversorgung, Bundesamt für Statistik, Neuchâtel
b Datenanalyst, Sektion Gesundheitsversorgung, Bundesamt für Statistik, Neuchâtel

Publiziert am 29.08.2018

Die erste Erhebung «Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren» (Erhebung MAS) wurde Mitte 2017 erfolgreich abgeschlossen. Anfang 2018 wurden die ersten Ergebnisse publiziert. Die zweite Erhebung MAS, Referenzjahr 2017, beginnt am 12. November 2018. Der E-Fragebogen wurde überarbeitet und optimiert. Die ­Erhebung MAS ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz ­obligatorisch. Die Daten werden zu statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken erhoben.

Die ersten Ergebnisse der Erhebung MAS sind veröffentlicht

Die erste Erhebung «Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren» (Erhebung MAS) wurde von November 2016 bis Juni 2017 durchgeführt und bezog sich auf die Daten von 2015. Im Rahmen dieser Erhebung wurden insgesamt 18 723 Unternehmen befragt. 47% lieferten die geforderten Daten. Die Rücklaufquote lag je nach Kanton zwischen 24% und 67%. Auf die Veröffentlichung einer detaillierten Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Grundgesamtheit und Teilnahme der Erhebung [1] im März 2018 folgte im April 2018 die Pu­blikation der ersten Ergebnisse der Erhebung [2].
Die Daten der ersten Erhebung MAS werden Dritten gemäss den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zur Verfügung gestellt. Es werden nur anonyme Daten (Einzeldaten oder aggregierte Daten) weitergegeben. Damit ist ein Rückschluss auf eine bestimmte Arztpraxis nicht möglich. Die Weitergabe von Einzeldaten setzt den Abschluss eines Datenschutzvertrags voraus.

Start der zweiten Erhebung MAS am 12. November 2018

Die zweite Erhebung MAS beginnt am 12. November 2018 und dauert bis am 28. Februar 2019. Sie bezieht sich auf die Daten des Jahres 2017. Die Erhebung wird zukünftig jährlich durchgeführt. Die Daten 2016 werden nicht erhoben. Zur Unterstützung der befragten Unternehmen betreibt das BFS während des Erhebungszeitraums eine Hotline, die neu auch über die Mittagszeit erreichbar ist. Zur Erinnerung ist die Erhebung MAS für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligatorisch.

Klare Rechtslage

Analog zu den Daten 2015 werden die Daten 2017 zu ­statistischen Zwecken gemäss BStatG sowie gemäss Artikel 23 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erhoben. Wie in den Grundsätzen der statistischen Bearbei­tung des BFS festgelegt, werden nur anonyme Daten veröffentlicht. Die Daten 2017 werden in Erfüllung des gesetzlichen Auftrags von Artikel 59a KVG zusätzlich auch zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erhoben. Das BFS hat entsprechend dem Artikel 30c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) in einem Bearbei­tungsreglement pro Empfängergruppe im Detail definiert, welche Daten in welcher Aggregationsform zu aufsichtsrechtlichen Zwecken weitergegeben werden. Das für die Daten 2017 gültige Bearbeitungsreglement wurde am 20. März 2017 in Kraft gesetzt. Die für aufsichtsrechtliche Zwecke weitergegebenen Daten der Arztpraxen und ambulanten Zentren sind gemäss dem Bearbeitungsreglement anonymisiert.

E-Fragebogen wurde überarbeitet und ­optimiert

Der E-Fragebogen wurde für die zweite Erhebung MAS überarbeitet und optimiert. Nicht verändert wurde der Erhebungsinhalt (Variablen und Definitionen). Für die Überarbeitung hat sich das BFS auf die Erkenntnisse aus der ersten Erhebung sowie auf die wertvolle Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern wie der FMH, Standesorganisationen, Schnittstellenpartnern (FMH, MedReg, NewIndex inkl. CdC, RoKo), Trustcentern und Softwareanbietern gestützt. Der überarbeitete E-Frage­bogen wurde in einem Feldtest im Mai und Juni 2018 zusammen mit den Partnern getestet.

Neu: Schritt «Typologie» und «kurzer Fragebogen»

In den E-Fragebogen wurde ein neuer Schritt namens «Typologie» eingefügt. Er dient der Charakterisierung der Aktivität(en), die das Unternehmen an seinen Standorten (Points of Care) ausübt, und leitet je nach Unternehmenssituation zum Standardfragebogen oder zum kurzen Fragebogen weiter. Mit Hilfe des neu hinzugefügten kurzen Fragebogens wird es möglich sein, die Situation von Unternehmen, die einen Jahresumsatz von höchstens 30 000 Franken erwirtschaften oder über keine eigene Infrastruktur verfügen (2015: 10% der befragten Unternehmen), besser zu erfassen.

Optimierter Abschluss des E-Fragebogens

Der Schritt «Abschluss» des E-Fragebogens wurde vereinfacht. Zudem kann das befragte Unternehmen neu mittels zwei angezeigter Kästchen bestätigen, zu welchen Zwecken die übermittelten Daten verwendet ­werden dürfen. Standardmässig sind beide Kästchen markiert, und die Daten werden gesetzeskonform zu statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken verwendet. Das befragte Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, eines der beiden Häkchen zu entfernen.

Die Schnittstellen wurden zusammen mit den Partnern gestärkt und die Ergonomie verbessert

Sowohl die Ergonomie des E-Fragebogens als auch die Navigation innerhalb des E-Fragebogens wurden benutzerfreundlicher gestaltet. Zum Beispiel ist nun klarer ersichtlich, welche Felder noch auszufüllen sind. Dank einer neuen Funktion kann angezeigt werden, welche Inhalte des Fragebogens für statistische re­spektive aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben werden. Schliesslich wurden die Modalitäten für den Zugang zu den ­NewIndex- und RoKo-Schnittstellen in Zusammenarbeit mit den Schnittstellenpartnern optimiert. Neu können die KVG-Erträge importiert werden. Zudem steht nun auch eine Schnittstelle für Daten von medkey zur Verfügung.
Das BFS bedankt sich im Voraus bei allen Arztpraxen und medizinischen Zentren für ihre Teilnahme an der Erhebung MAS zu den Daten 2017. Weitere Informationen zur Erhebung MAS 2017 sind auf der Website des BFS zu finden: www.mas.bfs.admin.ch
Dr. Jacques Huguenin
Bundesamt für Statistik (BFS)
Sektion Gesundheits­versorgung (GESV)
Espace de l’Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Tel. 058 463 66 14
jacques.huguenin[at]bfs.admin.ch
1 Creiser C. Erste Erhebung «Strukturdaten der ­Arztpraxen und der ambulanten Zentren» (MAS 2015): Analyse von Teilnahme und Grundgesamtheit. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik; 2018.
2 Clausen F. Arztpraxen und ambulante Zentren 2015. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik; 2018.