Keine oder ungenügende Fakten

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2018/39
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.17162
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(39):1314-1315

Publiziert am 26.09.2018

Keine oder ungenügende Fakten

Der Artikel stellt viele Behauptungen auf, für die keine oder ungenügende Fakten angeführt werden. Nicht nur soziale Versicherungen, sondern auch andere Versicherungen wissen, dass ausreichende Kontrollen notwendig sind, um Betrug einzudämmen. Ganz verhindern lässt er sich offenbar nicht.
Die Autoren behaupten: «Betrügende IV-Rentenbezüger sind selten (0,3%).» Woher haben die Autoren diese Zahl, wenn sie gleichzeitig meinen, dass Betrug nicht oder nur ungenügend gesucht und aufgedeckt werden soll? Handelt es sich vielleicht um die rechtmässig verurteilten Betrüger? Bei eindeutigen Beweisen für Betrug ist es nämlich möglich, die Betrüger vor Gericht zu bringen, was eine Verurteilung überhaupt erst ermöglicht. Allerdings braucht es dafür harte Fakten. Für das sogenannte «malingering», das man auf Deutsch vielleicht «schummeln» oder «das Kranksein etwas übertreiben» nennen könnte, gibt es jedoch keine Zahlen, was nicht heisst, dass daraus der IV nicht auch Schaden erwachsen kann.
Gemäss Gesetz soll die IV nicht das Leiden berenten, sondern den aktuellen Gesundheitszustand prüfen, aus diesem die zumutbare Arbeitsfähigkeit schätzen (auch in einer andern als der bisher ausgeübten Tätigkeit), allenfalls Eingliederungshilfe anbieten und erst dann den lnvaliditätsgrad und damit den Anspruch auf eine Rente berechnen. Dabei muss einmal mehr gesagt sein, dass es keine verbindlichen Regeln und Richtlinien für die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit gibt, dass deren Beurteilung also immer eine schwierige ärztliche Aufgabe bleibt, die für jeden Einzelfall individuell vorgenommen werden muss. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bleibt immer eine Schätzung, die Rentenberechnung dagegen ist eine zumeist auf dieser vorangehenden Schätzung basierende exakte Rechnung. Zudem ist der Gesundheitszustand nicht statisch, er kann sich im Lauf der Zeit verändern, sowohl verbessern wie verschlechtern.
Gerade zu diesem Punkt führen die Autoren im Artikel eine interessante Statistik mit Graphik an. Gemäss dieser Graphik führe eine Rentenerhöhung in 40% zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes, in 3% zu einer Verschlechterung (57% unverändert). Eine Rentenkürzung führe gemäss dieser Statistik in 3% zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes, dagegen in 73% zu einer Verschlechterung (24% unverändert). Falls diese Statistik tatsächlich Kausalitäten aufzeigt, muss die Macht des Geldes gross sein, denn offensichtlich vermag es die Gesundheit deutlich zu beeinflussen, weit über Placebo-Werten. Oder liegen da vielleicht noch andere Gründe vor für die Resultate dieser Statistik? Ich überlasse die Antwort dem aufmerksamen Leser.