Das Ende des freien Arztberufes

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2018/41
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.17198
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(41):1404

Publiziert am 10.10.2018

Das Ende des freien Arztberufes

In der NZZ vom 6.6.2018 und in der SÄZ Nr. 38 vom 19.9.2018 [1] nahm Dr. med. Franz Eigenmann Stellung zu Auflösungserscheinungen des freien Arztberufes.
Ich stimme mit ihm in allen Punkten überein, nur in einem nicht: Der freie Arztberuf zeigt nicht Auflösungserscheinungen, es gibt ihn nicht mehr!
1. Die ersatzlose Abschaffung der Senioren­bewilligung per 1.1.2018 durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ohne Vernehmlassung. Der frühere Präsident der AGZ Dr. med. Walter Grete äussert sich in der erwähnten Ausgabe der SÄZ dazu empört.
Sollte die Behauptung der Gesundheitsdirektion zutreffen, dass die Seniorenbewilligung mit den geltenden Gesetzen in Widerspruch steht, hätte mit der Verordnung über die ­universitären Medizinalberufe vom 28.5.2008 die Seniorenbewilligung abgeschafft werden müssen. Die Exekutive hätte mithin während 10 Jahren unrechtmässig Bewilligungen erteilt.
Wenn umgekehrt, wie Dr. med. Walter Grete ausführt, gar keine Gesetzesänderung vorliegt, die die Abschaffung der Seniorenbewilligung zwingend fordert, dann liegt Willkür beim Erlass «Neuerungen für Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung» der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (12/2017) vor, und Gewohnheitsrecht wird mit Füssen getreten.
2. Eine im Wahlstudienjahr des Medizinstu­diums stehende junge Frau berichtet, dass Vorlesungen über juristische Implikationen gehalten worden sind, die sie so in Angst ­versetzt hätten, dass sie keinerlei Massnahmen an Patienten durchführen werde, die poten­tiell einer Verletzung der körperlichen Inte­grität entsprechen; sie wird also bei konsequenter Umsetzung all das praktisch so Wichtige wie Spritze setzen, Blut nehmen, Gelenke und lumbal punktieren nicht ausführen und am Ende des Wahlstudienjahres all dies auch nicht können. Sie weiss jetzt, dass sie niemals in der somatischen Medizin tätig werden könnte mit diesen Vorgaben. Zu unserer Zeit war es einfach so: Wir waren einem Assistenzarzt unterstellt, der wiederum einem Oberarzt. Juristische Diskussionen gab es nie! Wir wurden angeleitet, wie man diese oder jene Tätigkeit praktisch umsetzt und wurden so fähig. Ich kann also Franz Eigenmanns ­Einschätzung, dass wir medizinische Sachbearbeiter im Medizinstudium heranzüchten, nur beipflichten. Wie sollen Medizinstudenten Ärzte werden, wenn ihre grösste Sorge ist, keinen Fehler zu begehen?
3. Am Staatsexamen finden die praktischen Prüfungen mit Schauspielern anstelle von ­Patienten statt. Das zeigt: Wir sind am Ende des freien Arztberufes in einer Theateraufführung angelangt, wo jeder eine Rolle spielt. Der Prüfling ist nicht angehender Arzt oder angehende Ärztin, er ist in einem Theaterstück selbst ein Laiendarsteller, der, so gut es eben geht, sich das einbildet, was er physisch beim «gesunden» Schauspieler gar nicht erheben kann. Oder wie sollte es gelingen, beispielsweise Aszites klinisch festzustellen?
Weil dem so ist, ist das Staatsexamen auch gar nichts mehr wert. Für gleichsam alles und ­jedes, wozu wir damals in freier Ausübung unserer Tätigkeit als Ärzte mit erworbenem Staatsexamen befugt waren, muss nun zuerst eine Dignität erlangt werden, wenn man die erbrachte Leistung selber abrechnen können will. Das ist ja vielleicht das einzig freie noch am Arztberuf, dass wir Tarifpositionen selber in eine Leistungserfassung einbringen dürfen. Man darf natürlich nicht vergessen, dass wir seinerzeit unsere praktische Erfahrung in 50plus-Stunden-Wochen über mehrere Jahre an Spitälern erlangt haben, wobei wir oft an den kleineren Spitälern, wo man in der Regel viel mehr Verantwortung als an grossen Kliniken übernehmen durfte, am meisten gelernt haben. So waren wir am Ende unserer Weiterbildungszeit nicht nur mit einem Curriculum auf Papier versehen, sondern unser Rucksack war für den Praxisalltag gut gepackt. Heute wollen viele gar nicht mehr in ­einen freien Arztberuf als Selbständigerwerbende eintreten, sondern sich anstellen lassen. Die Gründe verstehen sich von selbst.
4. Ich war immer ein Gegner der Lockerung von Werbung im Arztberuf gewesen, und ich habe auch selber nie Werbung betrieben. Freier Arztberuf und Werbung sind unvereinbar. Sobald Werbung ins Spiel kommt, werden die Hüter über den Wettbewerb auf den Plan gerufen. In einem nicht freien, hochgradig ­regulierten Marktumfeld, in dem die Käufer von Leistungen diese nicht vollumfänglich selber bezahlen, werden so viele falsche Anreize geschaffen, dass ein eigenverantwortliches Handeln Ärzten gar nicht mehr überlassen werden darf, immer unter der Prämisse, dass diese potentiell in Bereicherungsabsicht handelten.
Bleibt zum Schluss die Frage, ob es ein Zurück zum freien Arztberuf geben wird. Nach meiner Einschätzung kaum! Die Ärzteschaft müsste in dieser Frage geeint auftreten, und schon da sehe ich keinen Silberstreifen am Horizont. Gesundheitsökonomen und Politiker haben uns längst die Macht über unser eigenes Tun entrissen.