Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)

Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis

Weitere Organisationen und Institutionen
Ausgabe
2019/05
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17499
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(05):122

Publiziert am 30.01.2019

Die Urteilsfähigkeit der Patientinnen und Patienten als Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung in Behandlungen ist von grosser Bedeutung im medizinischen Alltag. Gesundheitsfachpersonen fühlen sich jedoch oft unsicher, wenn sie die Urteilsfähigkeit abklären müssen; jemandem die Urteilsfähigkeit abzuerkennen, ist ein entscheidender Eingriff in die Patientenautonomie. Als Hilfestellung für die Praxis hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) deshalb medizin-­ethische Richtlinien ausgearbeitet.
Grundsätzlich wird in der medizinischen Praxis von Urteilsfähigkeit ausgegangen. Wenn begründete Zweifel bestehen, muss eine Evaluation der Urteilsfähigkeit durchgeführt werden. Eine solche Evaluation ist ein höchst sensibler Vorgang und die Folgen des Entscheids sind einschneidend. Eine von der Zentralen Ethikkommission (ZEK) begleitete Studie1 hat gezeigt, dass Ärztinnen und Ärzte grosse Unsicherheiten bei der Beurteilung der Urteilsfähigkeit haben. Aufbauend auf die Ergebnisse dieser Studie hat die SAMW deshalb medizin-ethische Richtlinien zum Thema Urteilsfähigkeit ausgearbeitet. Diese halten die Grundsätze fest, die bei der Abklärung der Urteilsfähigkeit zu beachten sind, und umschreiben das Vorgehen zur Evaluation im Allgemeinen und in einzelnen medizinischen Handlungsfeldern. Im Anhang werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Instrumente zur Evaluation der Urteilsfähigkeit beschrieben.
Der Richtlinientext stand vom 11. Juni bis zum 11. September 2018 zur öffentlichen Vernehmlassung. Insgesamt wurden 75, teilweise sehr umfangreiche Stellungnahmen eingereicht. In 69 Stellungnahmen wurde die Ausarbeitung von Richtlinien zum Themenbereich ­Urteilsfähigkeit begrüsst und dem Richtlinieninhalt grundsätzlich zugestimmt. Zwei Stellungnahmen (ein ­Berufsverband und ein Interessenverband) lehnten den Richtlinienentwurf mit grundsätzlichen Einwänden ab. In vier Stellungnahmen fehlte eine zustimmende oder ablehnende Gesamtbewertung; die Äusserungen betrafen Teilaspekte des Richtlinienentwurfs.
Gestützt auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung nahm die für die Erarbeitung der Richtlinien zuständige Subkommission unter dem Vorsitz von Prof. Nikola Biller-Andorno einige zentrale inhaltliche Anpassungen vor (vgl. unten). Der SAMW-Senat hat die definitive Fassung der Richtlinien an seiner Sitzung vom 29. November 2018 zur Veröffentlichung verabschiedet.

Die wichtigsten Änderungen aufgrund der Vernehmlassung

Nachvollziehbarkeit: Die Zuschreibung von Urteilsunfähigkeit beruht nicht nur auf objektiven Fakten, sondern auch auf ethisch-normativen Überlegungen. Diesbezüglich wurde in der Präambel präzisiert, dass das Absprechen der Urteilsfähigkeit sich auf transparente Kriterien stützen und intersubjektiv nachvollziehbar sein muss.
Zuständigkeit: Neu wird festgehalten, dass für die Evaluation der Urteilsfähigkeit nicht nur Ärztinnen und Ärzte zuständig sind, sondern alle medizinischen Fachpersonen gemäss ihren Kompetenzen und Verantwortungen.2
Menschen mit Behinderung: Aufgrund der Rück­meldungen aus der Vernehmlassung wurde ein neues Unterkapitel zur Evaluation der Urteilsfähigkeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung eingefügt.
Urteilsfähigkeit und Suizidwunsch: Grundsätzlich überarbeitet wurde auch das Kapitel zur Evaluation der ­Urteilsfähigkeit bei Suizidwunsch. Die neue Formulierung soll einerseits deutlich machen, dass nicht nur bei einer psychischen Störung (Depression), sondern auch bei anderen Ursachen für eine Einschränkung der mentalen Fähigkeiten (z.B. Kindesalter) eine vertiefte Evaluation der Urteilsfähigkeit notwendig ist. Andererseits beschränkt sich die neue Fassung ausschliesslich auf den Aspekt der Evaluation der Urteilsfähigkeit und verzichtet auf Aussagen zur Bewertung des assistierten Suizids.
U-Doc: Das U-Doc-Formular, das zur Evaluation und Dokumentation der Urteilsfähigkeit eingesetzt werden kann, wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. Es ist kein Bestandteil der Richtlinien, steht aber als separates Dokument auf der SAMW-Website als Download zur Verfügung.
Die neuen Richtlinien sind deutsch, französisch, italienisch und englisch auf der SAMW-Website veröffentlicht und können auch kostenlos gedruckt (d/f) bestellt werden: samw.ch/richtlinien.
lic. iur.
Michelle Salathé MAE,
Leiterin Ressort Ethik und Stv. Generalsekretärin SAMW,
m.salathe[at]samw.ch