Ärzte im Fokus der Doping-Prävention

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Ausgabe
2019/07
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17500
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(07):201

Affiliations
Eidg. Dipl. Apothekerin, Stiftung Antidoping Schweiz

Publiziert am 13.02.2019

Das Vertrauensverhältnis, das zwischen Ärzten und Patienten besteht, ist für beide Seiten ein wertvolles Gut. Gerade in der Dopingprävention ist ein offener ­Dialog zentral, um unbeabsichtigte Dopingverstösse zu verhindern.
Es liegt in der Verantwortung des Sportlers – unabhängig von seinem Leistungsniveau –, seinen Arzt darauf hinzuweisen, dass er den Anti-Doping-Regeln untersteht. Fehlt diese Information, kann sie von Ärzten, die für die Dopingproblematik sensibilisiert sind, angesprochen werden. In der Folge werden einige für die Beratung von ­Athleten wichtige Aspekte erläutert. Bei Fragen gibt die Stiftung Antidoping Schweiz, das Kompetenzzentrum der Dopingbekämpfung in der Schweiz, gerne Auskunft.

Abfrage vor Verordnung

Damit unbeabsichtigte Dopingverstösse vermieden werden, sollten Medikamente vor der Verordnung auf ihren Doping-Status geprüft werden. Denn beispielsweise können bereits vermeintlich «harmlose» Grippemittel Substanzen enthalten, die im Wettkampf ­verboten sind! Im Alltag bewährt sich die Online-Medikamentenabfrage Global DRO (via www.antidoping.ch oder Mobile App), die den Doping-Status von in der Schweiz erhältlichen Arzneimitteln auf einfache Weise und mit Hintergrundinformationen zu Substanzklassen und Verabreichungswegen anzeigt.

Ausnahmebewilligungen zu thera­peutischen Zwecken

Es gibt Situationen, in denen für einen Patienten aus gesundheitlichen Gründen der Einsatz von gemäss Dopingliste verbotenen Substanzen oder Methoden notwendig ist. Wenn keine erlaubte Therapiealternative angewendet werden kann, besteht die Möglichkeit, bei Antidoping Schweiz bzw. beim zuständigen internationalen Sportverband einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) zu stellen. Detaillierte Informationen zum Antragsprozess, zu den einzureichenden medizinischen Unterlagen sowi­e zum Antragsformular selber finden sich unter www.antidoping.ch/ATZ.

Asthmamedikamente

Die Anwendung von Asthmamedikamenten führt bei Sportlern regelmässig zu Fragen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Regeln dazu in den letzten Jahren mehrmals angepasst wurden. Für Mediziner ist es wichtig zu wissen, dass der Doping-Status von Asthmamedikamenten abhängig von den enthaltenen Sub­stanzen, der Dosierung und vom Verabreichungsweg ist: Es gibt verbotene, erlaubte oder bis zu bestimm-
ten Dosierungsgrenzwerten erlaubte Asthmamedikamente. Für erlaubte Therapien inkl. erlaubter Inhalationen bis zu den angegebenen Dosierungsgrenzwerten muss für das Jahr 2019 keine ATZ beantragt werden.

Infusionen

Antidoping Schweiz macht ausserdem darauf aufmerksam, dass intravenöse Infusionen und Injektionen von mehr als 100 ml pro 12 Stunden eine im Sport verbotene Methode darstellen. Diese ist auch für die Verabreichung erlaubter Substanzen nicht zugelassen. Im Gegensatz dazu sind intravenöse Infusionen jeg­licher Menge mit erlaubten Substanzen im Rahmen von Spitalbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder während klinisch diagnostischer Untersuchungen von dieser Regelung ausgenommen.

Dopingliste 2019

Die Dopingliste wird jährlich durch die Welt-Anti-­Doping-Agentur WADA aktualisiert und tritt jeweils am 1.1. in Kraft. Für die Dopingliste 2019 wurden von der Welt-Anti-Doping-Agentur lediglich formale Anpassungen vorgenommen. Für die Praxis heisst das: Alle Substanzen und Methoden, welche im Jahr 2018 verboten waren, bleiben auch im Jahr 2019 verboten. Formale Änderungen gibt es auch bei der von Anti­doping Schweiz übersetzten Dopingliste: Sie ist nun in Deutsch und Französisch separat erhältlich. Weitere Informationen sind zu finden unter www.antidoping.ch/dopingliste. Fragen zu Medikamenten im Zusammenhang mit der Dopingliste können an med[at]antidoping.ch oder 031 550 21 28 gerichtet werden.
Carmela Herzog,
Eidg. Dipl. Apothekerin
Antidoping Schweiz
Eigerstrasse 60
CH-3007 Bern
carmela.herzog[at]antidoping.ch