Unverständliche Arztrechnungen!

FMH
Ausgabe
2019/05
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17539
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(05):107

Affiliations
Dr. med., Mitglied des Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 30.01.2019

Im jüngsten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen fordert der Bundesrat unter anderem:
«dass die Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet werden, der versicherten Person in jedem Fall eine Rechnungskopie zuzustellen. Die Patienten können somit ihre Rechnungen überprüfen; ihr Kostenbewusstsein wird gestärkt. Bei Nichtbeachtung der Regel kann der Leistungserbringer nach Art. 59 KVG sanktioniert werden.»
Die komplizierten und für den Laien meist unverständlichen und verwirrenden Arztrechnungen sind ein Dauerbrenner in den Medien. Regelmässig wird das Problem in den Printmedien, aber auch in Radio und Fernsehen thematisiert.
Viele Anläufe wurden bisher unternommen, dieses Problem zu lösen mit «Lesehilfen» und sogar mit Apps, welche die komplexen Arztrechnungen in eine verständliche und lesbare Form «übersetzen» sollen. Bisher konnte aber keiner dieser Lösungsansätze wirklich überzeugen. Immer dann, wenn eine solche Arztrechnung ins Haus flattert und man die Rechnung überprüfen will, ist das entsprechende «Übersetzungs-Tool» gerade nicht zur Hand.
Die FMH begrüsst diese vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme ausdrücklich. Wir sind überzeugt, dass letztlich nur der Patient überprüfen kann, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden, und er damit einen entscheidenden Beitrag zur Rechnungskontrolle leisten kann. Es stellt sich damit aber auch die Frage, warum denn diese Arztrechnungen so kompliziert und schwer verständlich aus­gestellt werden. Der Hintergrund dazu ist, dass bei ­Einführung des TARMED 2004 das «FORUM DATENAUSTAUSCH»1 geschaffen wurde. In diesem Gremium haben sich verschiedene Akteure des Schweizer Gesundheitswesens, Verbände der Leistungserbringer und der Kostenträger, zusammengeschlossen. Das ­Forum legt gemeinsam entwickelte Standards für den elektronischen Datenaustausch fest. Das jetzt gültige Rechnungsformular im XML-Format wurde vom Forum verbindlich festgelegt. Jede neue Version und Änderung dieses Formulars muss von allen Mitgliedern des Forums gutgeheissen und einstimmig verabschiedet werden. In erster Linie ist dieses Rechnungsformular deshalb so kompliziert, weil es den Kostenträgern erstens die digitale Verarbeitung der Rechnung er­möglichen muss und zweitens die gesetzlich vorgeschriebene Rechnungskontrolle. Der primäre Zweck des Rechnungsformulars ist also die vollständige Übermittlung sämtlicher notwendiger Informationen an die Kostenträger. Die Komplexität des Formulars rührt daher, dass der primäre Zweck nicht die Rechnungsprüfung durch den Patienten war. Es ist aber ganz sicher auch nicht die Intention der FMH, durch schwer lesbare Arztrechnungen die Kontrolle durch die Patientinnen und Patienten zu erschweren oder gar zu verhindern. Die FMH setzt sich ganz im Gegenteil dafür ein, dass die Arztrechnung einfach, lesbar und für den Patienten überprüfbar ist.
Der Zentralvorstand der FMH hat deshalb beschlossen zu prüfen, inwiefern dieses Rechnungsformular bezüglich der Lesbarkeit und des Verständnisses der ­einzelnen Tarifpositionen allenfalls verbessert werden kann. Eine Alternative dazu wäre, den Patientinnen und Patienten zusammen mit dem schwer verständlichen Rückerstattungsbeleg eine gut verständliche und aussagekräftige Zusammenfassung der Rechnung zu übermitteln. So könnten die Patienten überprüfen, ob die aufgeführten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind. In jedem Fall setzt sich die FMH auch ­weiter dafür ein, dass dieses Ärgernis der schwer les- und überprüfbaren Arztrechnungen in absehbarer Zeit ­behoben werden kann.