Blick in den Rückspiegel

Zu guter Letzt
Ausgabe
2019/13
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17589
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(13):490

Affiliations
Dr. med., MAE, CAS MedLaw, Facharzt für Orthopädische Chirurgie in Zürich, Lehrbeauftragter für Medizinethik, Universität Zürich

Publiziert am 26.03.2019

Man hat nicht gerade das Gefühl, dass es mit dem Arzt – beiderlei Geschlechts – aufwärtsgeht. Wir wollen diese Feststellung aber nicht auf die Zahlen des BAG stützen, sondern, statt wie sonst in den Spiegel, einmal in den Rückspiegel blicken. Vieles war früher schon da.
Über die altägyptische Medizin beispielsweise schrieb Herodot: «Jeder Arzt ist nur für eine einzige Krankheit da und nicht für mehrere. Alles ist voll Ärzten.» In seine Fussstapfen trat später Asklepios, von seinem ­Vater Apollon halb Gott, von seiner Mutter Koronis halb Mensch. Als Halbwaise kam er zum heilkundigen Kentaur Cheiron in Pflege. Cheiron konnte vieles heilen, nur seine eigene, ewig offene Wunde nicht. Nach einer überaus erfolgreichen Laufbahn wurde Asklepios schliesslich von Apollon getötet, da er einen Toten zum Leben erwecken wollte. So war der Vater der Medizin gleichzeitig auch der Vater der Selbstüberschätzung.
Während sich Asklepios’ Töchter der konservativen ­Medizin widmeten, wurden seine zwei Söhne Kriegschirurgen. Und schon in der Ilias taucht die Frage der angemessenen ärztlichen Honorare auf: «Doch Gewinn schlägt auch die Weisheit in Banden …» Im Eid des Hippokrates wurden gar schon die Löhne der ­Dozenten geregelt: «Ich werde, der mich diese Kunst gelehrt hat … an meinem Unterhalt teilnehmen lassen.» Die Bibel lieferte übrigens alsbald die noch heute gültige und unübertroffene ärztliche Daseinsberechtigung: «Wer sündigt gegen den, der ihn gemacht hat, der fällt in die Hände des Arztes» (Jesus Sirach: 38,15).
In Rom machten die Ärzte dann eine ganz erstaunliche Entwicklung durch. Waren sie noch im 3. Jahrhundert v. Chr. meist griechische Sklaven (Servi medici), bekam der Chirurg Archagathos (der Erzgute), schon 219 v. Chr. das römische Bürgerrecht und zudem eine Staatswohnung. Später erhielt er, man weiss nicht genau warum, den Übernamen Carnifex («der Schlächter») ... Danach ging es Schlag auf Schlag: Unter Caesar kamen alle griechischen Ärzte in den Genuss des römischen Bürgerrechts, unter Vespasian wurden sie von den Steuern ­befreit und unter Hadrian vom Militärdienst. Der ­Chirurg Alkion sah sich einmal plötzlich mit einer Haftpflichtklage von Kaiser Claudius konfrontiert, die Klagesumme betrug 10 Millionen Sesterzen (heute kaufkraftmässig etwa 22 Millionen Franken). Er zahlte die Strafe locker aus den Einnahmen weniger Jahre. Ein anderer Arzt hat sich in Rom eine kleine Pyramide ­errichten lassen, versehen mit der Inschrift: «Besieger aller Ärzte».
Der ultimative Höhepunkt dieses so faszinierenden wie unwiederbringlich vergangenen Aufstiegs wurde erreicht, als 1500 Jahre später der Leibarzt von Louis XVI, Farron mit Namen, diesem seine könig­liche Analfistel spaltete. Der ambulante Eingriff ­dauerte kaum länger als 5–10 Minuten. Der Arzt erhielt 100 000 Louis d’or – eine gigantische Summe –, ein Schloss und zudem noch einen Adelstitel. Das höchste je ausbezahlte Operationshonorar überhaupt, soweit bekannt.
Seiher erleben wir Ärztinnen und Ärzte einen stetigen Abstieg. Der Beruf des Arztes war, es ist gar nicht so lange her, ein stolzer, sinnvoller Beruf. Man war «jemand», sein eigener Chef, für viele war der Beruf gar Berufung, und man war frei. Zugegeben, es gab auch eine Menge Narzissmus und Machtstreben. Der folgende Ausspruch eines Krankenkassenverantwort­lichen zur Stellung des Arztes blieb mir unvergesslich: «… unverständlich, dass es heute noch Leute gibt, die keinen Chef über sich haben und tun können, was sie wollen».
Genau dies ist die grosse iatrogene Kränkung: sich zu erlauben, keinen Chef über sich zu haben. Also muss man die Ärzte an die Kandare nehmen, sie steuern und verwalten. Der Letzte / die Letzte löscht das Licht …
Dr. med. Jürg Knessl
orthop.chirurg[at]knessl.ch