Unverständlicher Entscheid

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2019/07
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17590
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(07):202

Publiziert am 13.02.2019

Unverständlicher Entscheid

Lieber Herr Stalder
Wir beglückwünschen Sie zu Ihrem obgenannten Artikel in der SÄZ. Es gab ja in der Tat eine sehr lange und auch engagierte Dis­kussion in der Leserbriefspalte unserer Zeitung. Dennoch stösst der Entscheid der FMH bei uns auf Unverständnis und dürfte Ausdruck einer letztlich doch paternalistischen Haltung sein, die in der Ärzteschaft weiter verbreitet sein dürfte, als uns lieb ist. Völlig irritierend sind aber die Ansichten des Rechtsdienstes der FMH in der SÄZ Nr. 41/2018 [1]: «Die Intensität des Leidens des Patienten, die Weise, wie der ­Patient dieses empfindet, und die Massstäbe, die den Patienten bei der Bewertung dieses Leidens leiten, sind keine messbaren oder rechtlich zuverlässig überprüfbaren Kriterien. Ob jemand sein Leiden als erträglich empfindet, hängt von einer Vielzahl von nur schwer fass­baren Fak­toren ab, zu denen beispielsweise materiel­le, sozial­e oder psychische Ressourcen und die ­sozialen Bedingungen der Patientin oder des Patienten zählen [...] Des Weiteren ist nicht ersichtlich, welche Methoden und Kom­petenzen einen Arzt befähigen könnten, ein Patienten­leiden intersubjektiv nachzuvollziehen.»
Dass gerade die FMH nach einer rechtlichen Definition des Leidens ruft, macht auch uns mehr als nachdenklich. Unsere Standesorganisation will offenbar auch nicht verstehen, was ein Bilanzsuizid ist. Dies kommt auch in einem aktuellen Artikel des Präsidenten der Hippokratisches Gesellschaft Schweiz in der NZZ zum Ausdruck [2]. Wir sollten uns glücklich schätzen, dass in der Schweiz nicht die Gerichte die medizinischen Entscheidungen am Lebensende treffen, sondern die Ärzte/Ärztinnen und der Patient bzw. dessen Bezugspersonen, sofern die Verleitung zur oder Durchführung der Suizidbeihilfe nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen geschieht. Offensichtlich sind viele Ärzte mit der ganzen Problematik überfordert. Wahrscheinlich ist es tatsächlich besser, wenn die Suizidbeihilfe nicht nur in die Hände der Ärzte gegeben wird, sondern die erfahrenen Sterbehilfeorganisationen mit einbezogen werden, obschon die revidierten Richtlinien der SAMW einen gangbaren Weg für die Ärzte vorgeben, die sich in der Lage fühlen, ihren Patienten nachzufühlen, was für diese ein unerträgliches Leiden ist.