Die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung wird in Arztpraxen überwiegend mittels des statistischen Durchschnittskostenvergleichs geprüft. In jüngerer Zeit hat die von tarifsuisse AG verwendete Methode des Tarifcontrollings an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen des Tarifcontrollings werden Rechnungen von Leistungserbringern mittels Software auf eine auffällige Verrechnung bestimmter Tarifpositionen hin überprüft, wobei auffällig meint, dass ein Leistungserbringer bestimmte Tarifpositionen häufiger als andere Leistungserbringer verrechnet. Mit Blick auf die zugrundeliegende Methodik und weitere Aspekte wie die Verwirkung der Rückforderungsansprüche der Krankenversicherer wirft das Tarifcontrolling Fragen auf, die bis anhin von Rechtsmittelinstanzen nicht verbindlich geklärt wurden.