Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2019/11
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17681
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(11):386-387

Publiziert am 13.03.2019

Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK

Zur Praxis des Abbruchs im späteren Verlauf der Schwangerschaft: NEK empfiehlt Massnahmen zur Sicherstellung einer hochstehenden und einheitlichen Versorgungsqualität
Abbrüche im späteren Verlauf der Schwangerschaft stellen alle Beteiligten vor grosse Herausforderungen, Unsicherheiten und Belastungen. Sie werfen zudem medizinische, rechtliche und ethische Fragen auf, die in der Schweiz bislang kaum thematisiert wurden.
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) äussert sich dazu in ihrer jüngsten Stellungnahme. Von insgesamt über 10 000 Schwangerschaftsabbrüchen, die in der Schweiz jährlich durchgeführt werden, finden knapp 500 Abbrüche nach der zwölften Schwangerschaftswoche statt. Rund 150 Abbrüche pro Jahr erfolgen in der weit fortgeschrittenen Schwangerschaft ab der 17. Schwangerschaftswoche. Rund 40 Abbrüche davon werden in der 23. Schwangerschaftswoche oder später vorgenommen. Ausgangspunkt ist stets eine Notlage der schwangeren Frau, die ärztlich bestätigt werden muss.
Bis zu welchem Zeitpunkt und in welchen Konstellationen Abbrüche im späteren Verlauf der Schwangerschaft vorgenommen werden, unterscheidet sich in der Schweiz von Klinik zu Klinik. In Bezug auf weit fortgeschrittene Schwangerschaften ist – je nach Region – der Zugang zu Abbrüchen erschwert; einzelne Kliniken führen daher überproportional viele solcher Eingriffe durch.
Die Lebenssituation, die einem Abbruch bei fortgeschrittener Schwangerschaft zugrunde liegt, die daraus entstehende Entscheidungssituation und deren Folgen können betroffene Frauen und ihre Familien nachhaltig erschüttern. In der bestehenden Praxis werden Frauen zum Teil professionell unterstützt; teilweise sind die Begleitungs- und Betreuungsangebote aber auch ungenügend koordiniert oder bestehen nicht über alle prä- und postnatalen Prozessphasen hinweg.
Ein Abbruch im späteren Verlauf der Schwangerschaft erfolgt hierzulande in der Regel durch eine medikamentös eingeleitete Geburt. Ab ungefähr der 17. Schwangerschaftswoche können Kinder, die infolge eines Abbruchs geboren werden, Lebens-­zeichen zeigen; ab etwa der 22. Schwanger-schaftswoche ist mit intensivmedizinischer Unterstützung unter Umständen ein Überleben möglich. Kommt ein Kind nach einem Abbruch lebend zur Welt, wie dies in den Schweizer Neonatologie-Abteilungen jährlich in etwa 25 Fällen geschieht, gelten für seine Behandlung dieselben Kriterien wie bei anderen extrem frühgeborenen Kindern. Im Vordergrund steht eine gute palliative Betreuung. Abbrüche in der weit fortge­schrittenen Schwangerschaft werfen auch Fragen nach einer angemessenen Abbruchmethode auf.
In ihrer Stellungnahme untersucht die NEK die Praxis von Abbrüchen im späteren Verlauf der Schwangerschaft und setzt sich mit den komplexen medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen auseinander, die dadurch aufgeworfen werden. Auf dieser Grundlage formuliert sie Empfehlungen zur Versorgungssicherheit und zu Qualitätsstandards, zur Begleitung und Betreuung der schwangeren Frauen, zu den Methoden des Abbruchs und zum Umgang mit Lebendgeburten infolge eines Abbruchs. Zur Sicherstellung einer qualitativ hoch- und gleichwertigen Versorgung in der ganzen Schweiz empfiehlt die Kommission Massnahmen im Bereich des fachlichen Informations- und Erfahrungsaustausches sowie die Erarbeitung und Verbreitung von Verfahrensstandards. Eine weitere zentrale Forderung besteht darin, dass betroffene Frauen umfassend über die verschiedenen Abbruchmethoden sowie die Alternativen zum Abbruch informiert und während des gesamten Prozesses (vor, während und nach dem Abbruch) kontinuierlich begleitet werden. Schliesslich hält die NEK in ihrer Stellungnahme fest, dass jedes Kind, das nach einem Schwangerschaftsabbruch lebend zur Welt kommt, medizinisch und pflegerisch umfassend versorgt und seine Lebenszeit würdig gestaltet werden muss. Es ist zudem sicherzustellen, dass die Frauen bzw. Paare über die Möglichkeit einer Lebendgeburt informiert werden, und dass das weitere Vorgehen für diesen Fall gemeinsam mit ihnen vorbesprochen wird.
Die Stellungnahme ist zu finden unter www.nek-cne.ch → Publikationen.