Arzt-Entwertung im Internet – Tripadvisor und Google in der Kritik

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2019/13
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17715
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(13):467

Publiziert am 26.03.2019

Arzt-Entwertung im Internet – Trip­advisor und Google in der Kritik

Mit Interesse habe ich den Leserbrief von Kollege Otmar Meienberg in der SÄZ Ende 2018 gelesen [1].
Bewertungen von Dienstleistungen (Hotels, Restaurants, Reiseveranstalter, Transportunternehmungen) im Internet durch die ‘Kunden’ sind heute mehr oder weniger normal geworden.
Man mag den Bewertungen trauen oder nicht. Sie existieren nun mal. Und wenn sie im Inter­net platziert sind, dann verbleiben sie dort. Fast für immer und ewig.
Auch an der grösseren (universitären) Einheit, an der ich arbeite, sind wir mit ‘Bewertungen’ unserer Tätigkeit im Internet konfrontiert. Es gibt die guten und ehrlichen. Die auch an korrekter Adresse gerechtfertigte Kritik anbringen. Und es gibt die schlechten, unehrlichen, an der Grenze zu Mobbing formulierten Bewertungen. Dies auf vielen Portalen.
Wenn auch viele der Bewertungen in der Masse eines grösseren Hauses untergehen und deshalb häufig weniger gravierend sind, als wenn diese Bewertungen eine Einzelpraxis betreffen – mehr als im Einzelfall störend sind sie dennoch.
Vor allem weil wir Ärzte und Institutionen nicht so direkt darauf reagieren dürfen wie beispielsweise ungerechtfertigt schlecht beurteilte Restaurants.
Druckversuche gibt es auch in der Medizin. Wenn auch (noch) nicht in gleich erpresserischer Weise wie vor kurzem in Berlin [2].
Eine direkte Selbsthilfe, wie es in Berlin geschehen ist, nachdem Kriminelle das Portal Tripadvisor benützt haben, um Restaurants zu erpressen – diese Art von Selbsthilfe ist im Gesundheitswesen in der Schweiz nicht möglich. Noch nicht möglich, möchte man anfügen. Die Spiesse sind einseitig verteilt. Wegen des Arztgeheimnisses dürfen wir die ‘Kunden’, die eine ärztliche Leistung absichtlich falsch bewertet haben, nicht direkt im Internet zur Rechenschaft ziehen.
Wie der Leserbrief von Otmar Meienberg klar aufzeigt, sind uns auch gegenüber den Internet-Grosskonzernen wie Google, Facebook, Instagram, Tripadvisor etc. die Hände äus­serst stark gebunden.
Korrekturen sind kaum möglich. Es sei denn, man kaufe sich von einer Troll-Farm einige Korrektur-Bewertungen – für teures Geld. Das kann ja nicht unser Ernst sein!
Meine Forderung: Bewertungen von Leistungen im Gesundheitswesen dürfen nur dann zur Veröffentlichung im Internet akzeptiert werden, wenn die Identität der die Beurteilung abgebenden Person(en) ein-eindeutig ­geklärt ist. Zudem muss es dem Arzt, der Institution erlaubt sein, DIREKT auf die Bewertung und auf etwaige (falsche) Beschuldigungen ­zu reagieren, ohne dass dabei die Verletzung des Arztgeheimnisses eingeklagt werden darf.
Anonyme Falschanschuldigungen gehören unmissverständlich gestoppt. Den Gesundheitsfachleuten gehören die notwendigen Werkzeuge zugestanden, um sich gegen ungerechtfertigte ‘Erpressungen’ direkt, unbürokratisch und scharf wehren zu können.
Ich fordere unsere ärztliche Standesvertretung – die FMH – und unsere Vertreter in den politischen Gremien (auch im Nationalrat) auf, hier aktiv zu werden und unsere Be­mühungen um gleich lange Spiesse zu unterstützen.
Die Asymmetrie gehört aufgehoben.