Assistierter Suizid und Hippokratischer Eid

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2019/15
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17774
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(15):546

Publiziert am 09.04.2019

Assistierter Suizid und Hippokra­tischer Eid

Heutzutage anderen Ärztinnen und Ärzten hinsichtlich des assistierten Suizids mit dem antiquierten Eid des Hippokrates ein schlechtes Gewissen machen zu wollen und einfühlsame Kollegen und Kolleginnen, wie Dr. Hans Stalder, zu diskreditieren ist abwegig. Wer in der heute praktizierenden Ärzteschaft hat bei «Apollon dem Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia» geschworen, keine Aborte durchzuführen, keine Steine zu schneiden und kein tödliches Gift zu verabreichen? Wohl nicht einmal Frau Dr. Sabine Vuilleumier-Koch selber. Und das Verschreiben eines Medikamentes in tödlicher Dosis hat mit einem assistierten Suizid nichts zu tun. Niemand «verabreicht» das Sterbemittel. Die Tatherrschaft der Einverleibung desselben bleibt bis zuletzt bei den Suizidwilligen. Leider ist es so, dass nur ein Arzt oder eine Ärztin ein Medikament, mit dem man sich töten kann, verschreiben darf. Hier liegt das Problem. Es ist höchste Zeit, dass ein humanes Sterben mittels einer tödlichen Substanz entmedizinalisiert wird. Dann bleibt auch eine eventuelle unterschwellige Angst davor aus, sich mit seinen Problemen an eine Ärztin oder einen Arzt mit einer staatlichen «licence to kill» zu wenden. Wer wagt es, diese Wende einzuleiten?