TARDOC ante portas!

FMH
Ausgabe
2019/1718
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17816
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(1718):603

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 23.04.2019

TARDOC – soll der neue ambulante Arzttarif in der Schweiz heissen! Seit dem Neustart zur Tarifrevision im Herbst 2016 nach der Ablehnung der Tarifstruktur «ats-tms V1.0» durch die Urabstimmung hat die FMH in tausenden von Stunden und in unzähligen Workshops und Verhandlungsrunden gemeinsam mit den Tarifpartnern der Curafutura und der MTK die neue Leistungs- und Tarifstruktur TARDOC für ambulante Arztleistungen geschaffen. Santésuisse lehnte eine ­Zusammenarbeit in der ats-tms AG ab.
Möglich war dieses Mammutwerk nur durch die Mitarbeit und das überdurchschnittliche Engagement von zahlreichen Tarifdelegierten der ein­zelnen Fachgesellschaften. Neben Fachkompetenz brauchte es sowohl von den Tarifpartnern wie auch von den Experten der einzelnen Tarifkapitel ein hohes Mass an Konsenswillen und Kompromissbereitschaft , um das Ziel einer gemeinsamen, sachgerechten und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien bemessenen Tarifstruktur zu erreichen. Niemand konnte ausschliesslich seine Eigeninteressen durchsetzen. Die Verhandlungen waren hart, aber fakten- und lösungsorientiert; geprägt auch von Fairness und gegen­seitigem Respekt der Tarifpartner. Man bemühte sich, Lösun­gen zu finden, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.
Die Tarifstruktur, wie sie heute vorliegt, ist sicherlich nicht perfekt. Sie wird sich im «Tarifalltag» noch beweisen müssen. Zweifellos werden noch zahlreiche Korrekturen von Fehlern, Anpassungen und auch Verbesserungen nötig sein, bis die Tarifstruktur alltagstauglich ist. Die kontinuierliche Pflege und Weiter­entwicklung der Tarifstruktur in der gemeinsamen tarifpartnerschaftlichen Organisation ats-tms AG wird entscheidend dafür sein, ob das Projekt TARDOC eine Zukunft hat.
Wir als FMH können aber hinter der Startversion des ambulanten Einzelleistungstarifs stehen, und wir sind auch bereit, diesen Tarif gesetzeskonform und kostenneutral einzuführen.
Allerdings nur dann, wenn die Tarifstruktur in einer intelligenten und zielführenden Einführungsphase validiert werden kann. Dafür müssen wir nach Inkraftsetzung des Tarifs die Möglichkeit haben, von Beginn an erkannte Fehler der Struktur zu korrigieren und auch Anpassungen am Preis vorzunehmen. Die FMH lehnt es daher strikte ab, mit einer normierten Tarifstruktur zu starten, welche auf einer nicht validierbaren Transcodierung beruht.
Für das Gelingen des Projekts TARDOC wird es entscheidend sein, den veralteten und nicht mehr sach­gerechten TARMED in den neuen und sachgerechten ambulanten Tarif TARDOC zu überführen.
Noch ist aber das Ziel nicht erreicht! Noch müssen bestehende Differenzen in Bezug auf die Einführungsmodalitäten von TARDOC ausgeräumt und die Tarifstruktur mit den Anhängen und dem Grundvertrag definitiv beschlossen werden. Anschliessend steht die interne Genehmigung der Tarifstruktur sowohl bei den Versicherern wie auch innerhalb der FMH an. Erst die Zustimmung in der Delegiertenversammlung der FMH und der Ärztekammer im Mai 2019 sowie auch die Zustimmung der Kostenträger erlauben es Ende Juni 2019, eine gemeinsame Tarifstruktur zur Prüfung beim Bundesrat einzureichen.
Mit einer klaren Zustimmung zur Tarifstruktur ­TARDOC in der Delegiertenversammlung und in der Ärztekammer kann die schweizerische Ärzteschaft ein wichtiges Zeichen nach innen und aussen setzen, dass sie auch in Zukunft zu einer Tarifpartnerschaft steht.