Von der Delegation zur Anordnung

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2019/19
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17853
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(19):647

Publiziert am 07.05.2019

Von der Delegation zur Anordnung

Als psychologische Psychotherapeutin hatte ich das Glück, die letzten 13 Jahre in Liechtenstein arbeiten zu können, wo für psycho­logische Psychotherapie seit jeher das An­ordnungsmodell gilt. Ich muss also nicht wie Dr. med. Schnyder Vermutungen über die Zukunf­t anstellen, sondern kann mich mit ­meinen Aussagen auf Erfahrungen beziehen. Aus dieser Sicht möchte ich einige seiner Angaben richtig- oder zumindest in Frage stellen. Dass ich sein Schreiben als polemisch empfinde, hat sicher primär mit der unterschiedlich privilegierten Lage von ärztlichen und psychologischen PsychotherapeutInnen in der Schweiz zu tun, aber gerade im Interesse einer guten Patientenversorgung fände ich es trotzdem sinnvoll, wenn diese Debatte mit etwas mehr Sachlichkeit geführt werden könnte.
Zu den verwendeten Zahlen: Ich kann nicht nachvollziehen, woher der Autor die Angabe nimmt, «rund 7000 relativ heterogen ausgebildete Psychologinnen, die in die Grundversicherung drängen»; und er liefert dazu leider auch keinen Beleg. Ich war der Meinung, die Änderung würde um die 3000 Psy betreffen, wusste aber auch nicht mehr, wo ich diese Zahl gelesen hatte. Ich habe mir dann die Mühe gemacht, im PsyReg (Psychologieberuferegister BAG) nachzuzählen, wie viele eidg. anerkannte psychologische Psychotherapeutinnen es schweizweit überhaupt gibt, und kam auf ein Total von 3312. (Noch sind nicht ganz alle Kantone aufgeführt, aber dafür werden Leute mit Praxisbewilligung in mehreren Kantonen auch mehrfach gezählt, so dass unter dem Strich wohl kein grosser Unterschied herauskommt.) So viel zur Anzahl Psycho­loginnen mit eidg. anerkanntem Abschluss in Psychotherapie. Wie viele von ihnen schlussendlich dann in die Grundversicherung «drängen» würden, weiss vorderhand niemand.
Zu den vermuteten Mehrkosten: Aufgrund der obigen (Fehl-)Annahme kommt der Autor zum Schluss, dass «das Gesundheitsbudget mit schätzungsweise einer zusätzlichen halben Milliarde» belastet würde. Auch hier ist unklar, wie er auf diese Zahl kommt. In Liechtenstein habe ich nur Zugriff auf die Zahlen von 2016, aber dort macht Psychotherapie bei Psychologinnen gut gerechnet 0,8 % der jährlichen ­Gesundheitskosten aus. Rechnet man das auf die Schweizer Gesundheitsaus­gaben von 2016 um, ergibt das zwar tatsächlich etwas mehr als eine halbe Milliarde, aber davon müssten dann noch die Kosten ab­gezogen werden, die beim Delegationsmodell jetzt schon anfallen, um etwas Fundiertes über die zu erwartenden Mehrkosten sagen zu können.
Zur Anzahl PsychiaterInnen: Die Wartefristen bei PsychiaterInnen und delegiert arbeitenden PsychologInnen in der Schweiz sind teilweise extrem lang. Hier beisst sich die Argumentation bei Schnyder in den Schwanz: Weil es in Deutschland trotz zehnmal höherer Bevölkerungszahl «nur» dreimal mehr PsychiaterInnen gebe, könne es in der Schweiz keine Unterversorgung geben, sei das Argument «blanker Unsinn». Weiter oben führt er zur ­Situation in Deutschland selber aus: «Heute hat eine Psychiaterin noch 70 Minuten im Quartal zur Verfügung, um einen an Schizophrenie Erkrankten zu behandeln.» Leider fehlen auch hier Belege, aber nichtsdestotrotz: wenn das keine Unter-Unterversorgung ist. Dafür die in die Grundversicherung «drän­genden» PsychologInnen verantwortlich zu machen, genauso wie für sinkende Löhne beim Betreuungs- und Pflegepersonal, geht m.E. etwas gar weit.
Ich glaube nicht, dass man der Sache einer ­guten Patientenversorgung dient, indem man Feindbilder aufbaut.