Meilenstein geschafft –Tarifstruktur TARDOC gemeinsam eingereicht!

FMH
Ausgabe
2019/3132
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.18080
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(3132):1007

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 31.07.2019

Gemeinsam konnten die Tarifpartner Curafutura und die FMH am 12. Juli 2019 der Bundeskanzlei die umfassend revidierte Tarifstruktur TARDOC übergeben. Damit ist ein Meilenstein auf dem Weg zum neuen Einzelleistungstarif erreicht. Die Tarifpartner Curafutura und die FMH haben sich zusammen mit den Unfallversicherern auf einen gesetzeskonformen, sachgerechten und betriebswirtschaftlich bemessenen Einzelleistungstarif geeinigt. Gemeinsam haben sich beide ­Partner auch zur kostenneutralen Überführung von TARMED zu TARDOC gemäss Art. 59c Abs. 1 lit. c KVV bekannt.
Die letzten Wochen nach dem zukunftsweisenden und überwältigenden Ärztekammerentscheid für die neue Tarifstruktur TARDOC waren nochmals geprägt von einem enormen Aufwand, um alle vom Bundesrat ­verlangten Dokumente für die Einreichung zu finalisieren und aufzubereiten. Daneben galt es nochmals in zahlreichen Sitzungen die letzten Differenzen und ­Ungereimtheiten zwischen den Tarifpartnern auszuräumen und zu klären. Letzte Entscheidungen für die Einreichung der Dokumente an den Bundesrat wurden von der Delegiertenversammlung der FMH Ende Juni verabschiedet. Es liegt nun eine moderne, ausgewogene und vollständig aktualisierte Tarifstruktur für ­einen Einzelleistungstarif bereit.

Wie geht es nun weiter?

Aufseiten der Ärzteschaft wurde diese Tarifstruktur von der FMH mit einer Mehrheit der Leistungserbringer eingereicht. Von den Versicherern haben sich aber nur der Dachverband Curafutura und die MTK an der Tarifrevision beteiligt. Somit ist aufseiten der Kostenträger nicht die Mehrheit der Versicherten abgebildet. Der Bundesrat kann aber eine Tarifstruktur nur dann genehmigen und in Kraft setzen, wenn sie von einer Mehrheit der Tarifpartner gemeinsam eingereicht wird. Insbesondere das BAG kann und wird nun aber diese Tarifstruktur prüfen und dann in eine dreimonatige Vernehmlassung geben, um auch den Tarifpartnern, welche bei der Tarifrevision nicht dabei waren, das rechtliche Gehör zu gewähren. Anschliessend können das BAG und der Bundesrat Anpassungen am ­Tarifvorschlag vornehmen und dann eine angepasste Tarifstruktur für alle Tarifpartner verbindlich fest­legen und in Kraft setzen. Gemäss ersten Aussagen des BAG wird eine Inkraftsetzung frühestens per 1. Januar 2021 möglich sein.

Es bleibt noch viel zu tun!

In der verbleibenden Zeit bis zur Einführung der neuen Einzelleistungsstruktur müssen wir noch zahlreiche Aufgaben erfüllen. Wir müssen die Details und Eckwerte für die kostenneutrale Einführungsphase des revidierten Tarifs mit den Tarifpartnern aushandeln und vereinbaren1. Hierfür ist eine enge Zusammen­arbeit mit den kantonalen Ärztegesellschaften unerlässlich und von entscheidender Wichtigkeit. Ausserdem müssen unsere Mitglieder für die korrekte Anwendung des neuen Tarifs geschult und unterstützt werden. Für die FMH ist es absolut zentral, dass wir ­bereits in der Einführungsphase des neuen Tarifs die zweifellos vorhandenen Fehler und Unwuchten in der Tarifstruktur rasch und gezielt korrigieren und beheben können. Die Tarifstruktur muss vom ersten Tag der Einführung an kontinuierlich gepflegt und wo nötig angepasst werden. Erst bei der täglichen Anwendung des Tarifs zeigen sich seine Schwächen und Unzulänglichkeiten und diese können dann zielführend und sachgerecht behoben werden.
Daneben sind wir auch bereits daran, zusammen mit den Tarifpartnern die Grundlagen und Voraussetzungen für die geplante jährliche Revision und Weiterentwicklung der Tarifstruktur zu schaffen.