Elektronisches Patientendossier: Krankengeschichte oder noch viel mehr?

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2019/33
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.18097
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(33):1068

Publiziert am 13.08.2019

Elektronisches Patientendossier: Krankengeschichte oder noch viel mehr?

«Starte Deinen Computer neu, um wichtige Datenerneuerungen fertigzustellen.» Warum muss Frau Gilli, die Frontfrau des elektronischen Patientendossiers (EPD), den Titel in Englisch schreiben? Tönt wahrscheinlich elektronisch gut. Nun aber zur Sache: Jeder Arzt darf doch seine Krankengeschichten als EPD oder handschriftlich führen, wie es ihm eben einfacher geht. Wichtig ist nur, dass er eine führt. Auch für den Patienten ist es unwesentlich, ob digital oder manuell. Wichtig ist für diesen nur, dass diese Angaben geschützt sind vor dem Zugriff von Unberechtigten. Wichtig ist auch, dass der Patient entscheiden kann, ob seine Krankheitsangaben anonymisiert für wissenschaftliche Zwecke weitergegeben werden dürfen oder nicht. Wie bei der Organspende ist es unstatthaft, bei fehlender Zustimmung (opt-out) den Patienten quasi zu vergewaltigen. Zusammengefasst ist beides wichtig, sowohl eine Krankengeschichte (elektronisch oder Papier), als auch die Hilfe an die Wissenschaft. Die Verquickung EPD und Wissenschaft geht aber nicht. Ein anderer Weg muss gefunden werden!