Unumgänglich zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2019/36
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.18157
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(36):1188

Publiziert am 04.09.2019

Unumgänglich zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung

Die VASK Schweiz – Dachverband der Vereinigungen von Angehörigen psychisch Kranker – begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Für ihn ist die ablehnende Haltung der Psychiater nicht nachvollziehbar. Insbesondere wenn man den sich abzeichnenden Psychiatermangel und die herrschende psychotherapeutische Unterversorgung – insbesondere in ländlichen Gebieten – vor Augen hat. Das führt in Ballungszentren zu wochenlangen und in den ländlichen Gebieten zu monatelangen Wartezeiten. Das ist eine Unterversorgung, über die sich die Psychiater gedankenlos hinwegsetzen.
Der Vorwurf, bei Psychotherapien handle es sich um «Wellnessbehandlungen und Life­coachings», fällt auf die Kritiker zurück, die diese den Wohlhabenden gegen Bezahlung aus dem Privatversicherungsbereich angedeihen lassen. Die Argumentation, dass es sich um «Seelenmassage» handelt, befeuert zudem eine weitverbreitete stigmatisierende Volksmeinung. Das ist dem ärztlichen Stand unwürdig.
Nicht zu vergessen ist auch, dass nicht nur die auf eine Behandlung wartenden Patienten unter dieser Situation leiden, sondern auch deren Angehörige.
Die Tatsache, dass der Entscheid des Bundesrates zu Kostensteigerung führt, trifft zu. Diese führt aber dazu, dass die von psychischen Erkrankungen Betroffenen in nützlicher Frist eine angemessene Behandlung ­erhalten. Es sind Zusatzkosten, die für Patienten und Angehörige einen echten Nutzen ­erbringen und einen wirksamen Beitrag zur Volksgesundheit leisten.
Eine zukunftsfähige Psychiatrie braucht Psych­iater, Psychologen, Pflegende und Therapeuten aller Schattierungen. Nur in einem auf Achtung, Respekt und interdisziplinärer Zusammenarbeit aufgebauten Psychiatriesystem lässt sich eine solche verwirklichen. Was es sonst noch dazu braucht, ist dem Manifest von Pro Mente Sana von 2018 zu entnehmen: www.promentesana.ch
Der Entscheid des Bundesrates ist ein erster Schritt in diese Richtung und damit auch eine Abkehr von der zu stark auf die Psychiater ausgerichteten psychiatrischen Behandlung. Dass ihnen dies nicht gefällt, ist nachvollziehbar und verständlich. Aber unumgänglich.