Neue Auflage der «Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft»

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2019/37
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.18188
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(37):1222

Publiziert am 10.09.2019

SGUMGG

Neue Auflage der «Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft»

Neben dem Besitz des Fähigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall ist die Durchführung analog den «Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft» Voraussetzung, um Ultraschall­leistungen in der Schwangerschaft gegenüber der Grundversicherung abzu­rechnen. Dies ist durch die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Artikel 13b, geregelt.
Die Schwangerschaftskommission und die Schweizer Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin, Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe (SGUMGG), haben diese Empfehlungen überarbeitet und als 4. Auflage publiziert. Diese Überarbeiteten Empfehlungen sind ab dem 1. September 2019 verbindlich.
Alle Mitglieder der SGUMGG bekommen die 4. Auflage der «Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft» zugesendet. Alle Inhaber des Fähigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall, welche nicht Mitglied der SGUMGG sind, können die 4. Auflage gegen Gebühr über die Geschäftsstelle der Schweizerischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (SGUM) beziehen: SGUM Geschäftsstelle, Bahnhofstrasse 55, Postfach, CH-5001 Aarau, sgum@sgum.ch