Die Ärzteschaft schafft Transparenz

FMH
Ausgabe
2019/46
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.18390
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(46):1521

Affiliations
Dr. med., Vizepräsident der FMH, Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität

Publiziert am 13.11.2019

Sie ist nun fast schon zur Gewohnheit geworden, etwa gleich wie die Steuererklärung. Und doch hat die ­Datenerhebung MAS des Bundesamtes für Statistik BFS eine Geschichte, die bemerkenswert ist. Sie zeigt nämlich, dass eine konstruktive Zusammen­arbeit zwischen Bund und FMH nicht nur möglich ist, sondern auch nachhaltig funktionieren kann – zum Wohle beider Seiten! Blicken wir einmal gemeinsam zurück, wo wir uns noch vor neun Jahren befunden haben. In der Umsetzung der Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes, damals Art. 22a, heute Art. 59a, zeichnete sich keine von der Ärzteschaft akzeptierte Lösung ab. Gleichzeitig wurde die Einkommensstudie, welche die FMH jahrzehntelang durchgeführt und veröffentlicht hatte, vor dem Hintergrund der sich komplexer gestaltenden Versorgungsstrukturen zunehmend in Frage gestellt. Schliesslich entzog uns das Bundesamt für Sozialversicherungen die Bewilligung für den Bezug der AHV-Daten, was die Weiterführung dieser Studie verunmöglichte. In der Folge wurden bezüglich Ärzteeinkommen Fantasiezahlen in den Raum gestellt, welche bestenfalls in belletristischer Art und Weise die statistischen Ausreisser darstellten, nie jedoch einen repräsentativen Anspruch erheben konnten. Zeitgleich ist es dem BFS gelungen, unter Einbezug der FMH, der Vertreter unserer Ärzteorganisationen und der Schnittstellenpartner Ärztekasse und NewIndex, einen praxistauglichen MAS-Fragebogen zu gestalten. Auch für das Vorgehen konnten wir gemeinsam einen konstruktiven Weg finden, welcher auch den legitimen datenschutzrechtlichen Anliegen unserer Mitglieder gerecht wird. Ebenfalls konnten die Datenqualität hochgehalten und der Aufwand reduziert werden, indem unsere Mitglieder bereits bestehende Daten bei expliziter Einwilligung per Knopfdruck in die MAS-Erfassung importieren können. An dieser Stelle danke ich auch in dieser Sache unseren Partnern NewIndex und Ärztekasse herzlich für ihr Engagement zu Gunsten unserer Mitglieder. Ein weiterer Punkt, der in Hinblick auf die Datenqualität zentral ist, liegt in der Möglichkeit, dass die Arztpraxen und ambulanten Zentren am Schluss des Fragebogens selber entscheiden können, ob sie ihre Daten für statistische und/oder aufsichtsrechtliche Zwecke freigeben. Wird nämlich die Erhebung unter Zwang widerwillig ausgefüllt, so läuft man Gefahr, dass mangelhafte Angaben die Daten­qualität vermindern. Dass die Datenqualität hoch war, hätte man nach der ersten Erhebung noch als Behauptung abtun können, obschon die Validierungsberechnungen und Plausibilisierungen des BFS bereits im Apri­l 2018 eine gute Konsistenz und damit Belastbarkeit zeigten. Die Tatsache, dass nunmehr die Folge­erhebung MAS 2017 die Grössenordnungen praktisch punktgenau bestätigt, untermauert die hohe Datenqualität. Das BFS leistet hier gemeinsam mit der Ärzteschaft einen wertvollen Beitrag zur Transparenz in unse­rem Gesundheitswesen. Die resultierenden Aussagen sind belastbar und bieten eine vali­de Grundlage für weitere Berechnungen, zum Beispiel gerade im ­Bereich der Ärzteeinkommen, wo bezüglich der sozialversicherungsbasierten Anteile die Öffentlichkeit unwider­sprochen ein Recht auf Transparenz hat. Die dekla­rierten Arbeitsstunden erlauben denn auch die Berechnung eines Stundenansatzes, der die einzige vernünftige Vergleichsgrösse in der Einkommensdiskussion darstellt. Auch wenn die erneute Erhebung, welche am 11. November 2019 bezüglich der Daten 2018 startet, auf den ersten Blick müssig erscheinen mag, so ist es doch wichtig, wiederum daran teilzunehmen, um so die Konsistenz der Daten einerseits, aber auch den Willen der Ärzteschaft zur Transparenz andererseits klar aufzuzeigen. Damit erschweren wir Fantasiebehauptungen sowie auch völlig unnötige Diskussionen mit Aufforderungen zu Zwang oder anderweitigen Erhebungen. Auch wenn es ähnlich viel Freude bereitet wie das Ausfüllen der Steuererklärung, so zieht die Ärzteschaft doch einen direkten Nutzen aus der MAS-Erhebung, denn ihre Bestrebungen zur Transparenz kommen ihr im Rahmen der gesundheitspolitischen Diskussionen zugute. Die Rahmenbedingungen der MAS-2018-Erhebung bleiben unverändert. Dies bedeutet, dass die Anonymität des einzelnen Mitglieds gewährleistet ist und dass Sanktionen ausgeschlossen sind. Da das BFS mit dieser Erhebung einen Gesetzesauftrag ­umsetzt, wird es jedoch die gesetzlichen Pflichten ­anmahnen, was letztlich seine Aufgabe ist. Zeigen wir, dass wir nichts zu verbergen haben, und machen wir weiterhin zahlreich bei der Erhebung MAS mit!
Herzlichen Dank, Euer Christoph Bosshard