Forschungsstipendium der Schweizerischen Hirnliga

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2020/06
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.18622
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(06):173

Publiziert am 04.02.2020

Forschungsstipendium der Schweizerischen Hirnliga

Die Schweizerische Hirnliga verleiht alle vier Jahre ein neurowissenschaftliches Forschungsstipendium für die Anschub-­finanzierung einer Nachwuchswissenschaftlerin/eines Nachwuchswissenschaftlers. Unterstützt wird jegliche Art der Hirnforschung an einer anerkannten wissenschaftlichen Institution oder Klinik in der Schweiz. Jungakademikerinnen und Jungakademiker aus der Medizin, Biologie, Psychologie, Informatik oder einem verwandten Gebiet kommen als Empfängerin/Empfänger des Stipendiums infrage. Grundsätzlich soll die einjährige Besoldung einer Doktorandin /eines Doktoranden im ersten Jahr ermöglicht werden, wenn anderweitige finanzielle Ressourcen für die Entlöhnung fehlen. Für die Besoldung gelten die Ansätze des Schweizerischen Nationalfonds mit einer Obergrenze von CHF 60 000.– inkl. Sozial­versicherung.
Für die Zusprechung des Forschungsstipen-diums müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
– Der Masterabschluss der Gesuchsstellerin/des Gesuchsstellers darf höchstens fünf Jahre zurückliegen.
– Es fehlt eine anderweitige Finanzierung.
– Das Forschungsprojekt muss in der Schweiz ausgeführt werden.
– Die/der Forschungsleitende bestätigt in einem Promotionsschreiben, dass die ­Stipendiatin/der Stipendiat für das Forschungsprojekt geeignet ist und dass die infrastrukturellen, personellen und ­methodischen Voraussetzungen für das Forschungsprojekt gegeben sind.
Elektronische Bewerbungen (Word oder PDF) in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache enthalten:
– Skizze des gesamten Forschungsprojekts mit Präzisierung des anvisierten Meilensteins im finanzierten ersten Jahr: Fragestellung, Stand der Forschung, geplantes Vorgehen, Aufzeigen des wissenschaft­lichen Werts, Zeitplan (max. zehn Seiten exkl. Literaturverzeichnis) und eine kurze Zusammenfassung (max. 1 A4-Seite)
– Vollständige Publikationsliste inkl. ­impact factor und «ranking» der Zeitschriften
– tabellarisches Curriculum vitae
– Promotionsschreiben der/des Forschungsleitenden
– Erklärung, dass der Antrag oder ein ähn­licher Antrag keiner anderen Fördereinrichtung vorliegt oder vorgelegen hat
– Lohnauszahlungsstelle, die das Stipendium verwaltet
Nach Ablauf des Jahres wird ein kurzer Bericht über das Erreichte erwartet (1 ­A4-Seite).
Die Unterlagen sind bis spätestens 30.09.2020 einzureichen an die
Schweizerische Hirnliga: info[at]hirnliga.ch
Das detaillierte Forschungsreglement kann bezogen werden bei der Geschäftsstelle der Schweizerischen Hirnliga (info[at]hirnliga.ch) oder auf der Website www.hirnliga.ch.