Korrigendum

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2020/08
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.18661
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(08):254

Publiziert am 19.02.2020

Korrigendum

Betrifft den Beitrag: Kessler T. Änderungen der KLV und MiGeL per 1. Januar 2020. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(5):126–7.

Im Beitrag «Änderungen der KLV und MiGeL per 1. Januar 2020» in Ausgabe 5/2020 hatten wir zum Punkt «Art. 12a Bst. c Ziff. 2» (Grippe-Impfung) aufgrund einer Meldung des Bundesamts für Gesundheit BAG über eine Änderung berichtet. Diese wurde inzwischen durch ein Korrigendum seitens BAG wieder nichtig, so dass die bestehende Regelung weiterhin gilt (www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2019/5017.pdf). Es liegt somit keine Änderung in Art. 12a Bst. c vor.
In der Online-Version des SÄZ-Beitrags haben wir deshalb die entsprechende Passage entfernt.